Warnende Hinweise auf Mobilfunksendeanlagen in Litfasssäulen
Stadtratsantrag der ödp München, 26. Jan. 2006
Herrn Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus
Antrag
Warnende Hinweise auf Mobilfunksendeanlagen in Litfasssäulen
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München trägt dafür Sorge, dass auf Litfasssäulen, in denen die Mobilfunkbetreiber Sendeanlagen installiert haben, deutlich sichtbare warnende Hinweise angebracht werden.
Begründung:
Immer häufiger werden in Litfasssäulen Microzellensendeanlagen installiert, die so gut verborgen sind, dass sie kaum wahrgenommen werden. Dabei werden vor allem Litfasssäulen benützt, die an belebten Straßen und Plätzen stehen.
Wie mehrere Studien belegen (Reflex-Studie, Naila-Studie), steht die von Mobilfunksendeanlagen ausgehende Strahlung in dem begründeten Verdacht, krebserregend zu sein. Israel hat vor kurzem (21.12.2005) ein verschärftes Gesetz für nichtionisierende Strahlung erlassen, dass das Errichten von Mobilfunksendeanlagen einschränkt und Entfernungsabstände von sensiblen Einrichtungen festschreibt.
Damit sich Passanten nicht länger als unbedingt notwendig in der Nähe von Mobilfunksende-Anlagen in Litfasssäulen aufhalten, ist es erforderlich, dass vor diesen deutlich sichtbar gewarnt wird.
Mechthild v. Walter
Stadträtin
http://www.oedp-muenchen.de/stadtpolitik2006/20060126.html
Herrn Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus
Antrag
Warnende Hinweise auf Mobilfunksendeanlagen in Litfasssäulen
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München trägt dafür Sorge, dass auf Litfasssäulen, in denen die Mobilfunkbetreiber Sendeanlagen installiert haben, deutlich sichtbare warnende Hinweise angebracht werden.
Begründung:
Immer häufiger werden in Litfasssäulen Microzellensendeanlagen installiert, die so gut verborgen sind, dass sie kaum wahrgenommen werden. Dabei werden vor allem Litfasssäulen benützt, die an belebten Straßen und Plätzen stehen.
Wie mehrere Studien belegen (Reflex-Studie, Naila-Studie), steht die von Mobilfunksendeanlagen ausgehende Strahlung in dem begründeten Verdacht, krebserregend zu sein. Israel hat vor kurzem (21.12.2005) ein verschärftes Gesetz für nichtionisierende Strahlung erlassen, dass das Errichten von Mobilfunksendeanlagen einschränkt und Entfernungsabstände von sensiblen Einrichtungen festschreibt.
Damit sich Passanten nicht länger als unbedingt notwendig in der Nähe von Mobilfunksende-Anlagen in Litfasssäulen aufhalten, ist es erforderlich, dass vor diesen deutlich sichtbar gewarnt wird.
Mechthild v. Walter
Stadträtin
http://www.oedp-muenchen.de/stadtpolitik2006/20060126.html
Starmail - 5. Feb, 22:06