2
Aug
2006

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen, wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte?

HLV INFO 84/AT
HLV INFO 85/AT

2-08-2006
7-08-2006

Volker Hartenstein, MdL a.D. 2-08-06
Volker Hartenstein, MdL a.D. 3-08-06


Sehr geehrter Herr Hartenstein,

ich bin Stadträtin in XXXXXXXXXXXX und habe einen Sitz im sogenannten "Runden Tisch Mobilfunk" (gibt es in wenigen bayerischen Städten). Dort werden Mobilfunkstandorte (auch auf städtischen Gebäuden) beschlossen.

Da in letzter Zeit immer mehr Versicherungen keine Schäden mehr durch "Mobilfunkstrahlen" versichern, stellen sich für mich folgende Fragen:

Wer haftet für mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen, wenn es die Betreiber nicht mehr geben sollte (z.B. durch Konkurs)?

Der/die Grundstückseigentümer/in! Vgl. beigefügtes Musterschreiben des Hessischen Landesverbandes mobilfunksenderfreie Wohngebiete (Hessenbiss.de)
http://www.buergerwelle.de/pdf/hlv_haftung_musterschreiben.rtf


Sollte es wirklich zu nachgewiesenen Gesundheitsschäden innerhalb der Bevölkerung kommen, ist meines Erachtens der Konkurs der Betreiber nur eine Frage der Zeit. Ist dann der Verpächter, in diesem Falle die Stadt haftbar zu machen auch wenn sie im Innenverhältnis mit den Betreibern eine Haftung ausgeschlossen hat?

Ja! Siehe oben

Ist nach derzeitigem Stand ein Schadensersatzanspruch von Geschädigten rechtlich durchsetzbar, d.h. können Sie von der Stadt Regressansprüche bzw. Schadensersatz oder Schmerzensgeld aus rechtlicher Sicht einfordern?

Diese Frage kann derzeit mit Nein beantwortet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Freund
Rechtsanwalt


Wenn das der Fall wäre, dass Geschädigte von der Stadt als Verpächter z.B. Schmerzensgeld einklagen könnten, dann dürfte die Stadt keine Dächer mehr an die Betreiber vermieten. Aufgrund der finanziellen Situation vieler Städte wäre das im Stadtrat nicht mehr haltbar.

Könnten Sie dies in Ihrem Verteiler weiterleiten. Es wäre nett, wenn Sie mich anonymisieren würden (Name, Stadt etc).

Besten Dank


YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY


Sehr geehrter Herr Hartenstein,

auch ich bin Mitglied am Runden Tisch Mobilfunk in einer bayerischen Stadt (Fürth) allerdings nicht als Stadträtin, sondern als Vertreterin des Bund Naturschutz. Ich würde die Frage der Stadträtin gerne erweitern. Bei uns soll mitten auf einem Sportplatz, der auch von vielen Schulen benützt wird, ein Mast von T-Mobile entstehen. In der Nähe befinden sich ein Kindergarten, zwei Schulen, ein Hort und ein Altenheim. Der Betreiber ist zwar bereit, mit der Stadt über den genauen Standpunkt des Masts zu sprechen, verlangt aber, dass die Stadt dann dafür sorgt, dass es keine Proteste gegen diesen Standort gibt. Abgesehen davon, dass sich die Stadt zum Helfer macht, würde mich interessieren, wie die Haftung in diesem Fall aussieht.

Vielleicht ist es Ihnen möglich, meine E-Mail-Adresse an die Stadträtin weiter zu geben. Ich wäre sehr an einem Erfahrungsaustausch zum Runden Tisch interessiert.

Viele Grüße

Helga Krause (Bayern)



Sg. Herr Hartenstein! Könnten Sie bitte folgende Antwort aus österr. Sicht an die anonym gemachte Stadträtin aber auch sonst weiterleiten:

Sv. Frau Stadträtin!

Ihre rechtlichen Bedenken treffen haargenau die österr. Rechtslage. Nach den in Österr. geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen des ABGB kann man sich gegen denjenigen zur Wehr setzen, der eine Mobilfunkantenne auf seinem Dach errichten und dadurch die betroffene Umgebung bestrahlen läßt. Nachbar ist hier nicht nur der unmittelbar Angrenzende, sondern jeder durch eine solche Immission Betroffene. Man braucht hiezu nur nachweisen, daß die bisher ortsübliche Immissionslage überschritten wird, weshalb es zweckmäßig erscheint, vor Errichtung weiterer Masten durch einen renommierten Meßtechniker eine Bestandaufnahme zu machen, als Beweissicherung. Danach hat eine Klage auf Unterlassung jede Erfolgschance. Daneben kann naturgemäß auch Schadenersatz begehrt werden, wobei der Kläger den behaupteten Schaden auch zu beweisen hat. Das ist dzt. noch etwas schwierig, weil die Mobilfunklobby laufend sogenannte Wissenschafter zur Hand hat, die, aus welchen Gründen immer, Gegengutachten zu allerdings immer häufiger werdenden wissenschaftlichen Studien, die auf die konkrete Gefahrenlage durch E-Smog hinweisen, zu liefern bereit sind. Die oben beschriebene Rechtslage in Dtld. ist mWn ähnlich der in Österreich. Allerdings gibt es in Dtld. behördlich festgelegte Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung, so dass sich allf. Betreiber darauf zurückziehen könnten. Dies ändert allerdings dann nichts, wenn trotz behördlich festgelegter Grenzwerte tatsächlich der erste Schaden und Kausalzusammenhang eindeutig nachgewiesen wird. In Österr. würde die Judikatur allerdings schon derzeit so weit gehen, daß sie auch bei begründetem und ganz offenkundig auch naheliegenden Verdacht, daß derartige Grenzwerte wissenschaftlich umstritten sind, Abwehrklagen zuläßt. Die Versicherungswirtschaft hat jedenfalls aus der szt. Asbestgefahr ihre Lektion im Gegensatz zu den verantwortlichen Politikern gelernt. Ein Zulassen von Mobilfunkmasten gerade auf öffentlichen Gebäuden- von der Mobilfunklobby durch sogenannte Mobilfunkpakte angestrebt - soll sie vor andauernden Bürgerprotesten möglichst schützen. (s. dazu auch im "Archiv" auf der unten angegebenen Website). Ob also gerade Kommunalpolitiker oder gar Pfarren gut beraten sind, ihre Haushalte durch derartige Einnahmequellen zu erhöhen oder zu sanieren, darf aus den von Ihnen befürchteten Gründen bezweifelt werden; denn beim ersten Schadensfall kommt eine Lawine von Sammelklagen auf die Kommunen zu und etliche werden mit in die Insolvenz gerissen werden. Weitere Detailinfos finden Sie samt allenfalls brauchbaren Abwehrmaßnahmen zum gratis Herunterladen unter: http://www.risiko-elektrosmog.at .

MfG

Erwin Tripes (Österreich)



Hallo

noch interessanter für Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte ist, dass diese auch haftbargemacht werden können, sollte ihnen eine Entscheidung nachgewiesen werden, die sie dennoch fällten, obwohl sie um die möglichen Folgen für die Gemeinde (Bürgerinne, Kasse und Fläche) wussten! Der Bürgermeister haftet besondern knackig. Im "Art. 20 Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht" verankert.

Inwieweit es sowas auch für die Minister auf Bundes- und Länderebene, Länder- und Bundestagsabgeordneten gilt, wäre auch mal interessant. Die meisten wurden ja von den BIs mit kiloweise Hintergrundwissen gefüttert......

YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY (Bayern)

Die Wahrheit ist keine Panikmache

HLV INFO 84/AT

2-08-2006

diagnose-funk
Tobeleggweg 24
8049 Zürich

1-08-06

Hecht-Doku. zur Anhörung im Bay. Landtag

Donnerstag, 27. Juli 2006, 02:00:00

Dokumentation zum Vortrag von Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht anlässlich der Anhörung im Bayerischen Landtag zur Thematik: "Mobilfunk / Elektrosmog / Gesundheit" am 07.07.2006 Berlin ...

http://www.kombas.ch/downloads/hechtbayerischerlandtag.pdf

Auszug aus dem Vortrag:

“7.2 Die Wahrheit ist keine Panikmache

Diejenigen, die den Warnern vor gesundheitlichen Schäden durch EMF-Strahlung vorwerfen, „ein Spiel der Angst“ zu betreiben, handeln meines Erachtens verantwortungslos, weil sie wissenschaftlich fundierte Ergebnisse verschweigen und Leben und Gesundheit der Menschen nicht achten. Wo ehrlich und wissenschaftlich fundiert aufgeklärt wird, Vorsorgemaßnahmen getroffen werden und ein realer Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Einwirkungen geboten wird, einschließlich regelmäßiger Gesundheitskontrollen, breitet sich keine Angst aus.“

Prof. Dr. Karl Hecht
http://tinyurl.com/zsv2u

Regelungen für den Einsatz von RFID-Chips gefordert

http://www.golem.de/0608/46917.html

Warning: The Warpath Intensifies

http://warpath.twoday.net/stories/2473690/

Bill would ban chip implantation in employees

http://news.communitypress.com/apps/pbcs.dll/article?AID=/20060802/NEWS01/608020664/1062/Local

1
Aug
2006

Handys unter Anklage - Portables en accusation

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Astrid Peter 30-07-06

Vielleicht ist das interessant (Original und Übersetzung sind beigefügt)

15.05.2006 "Portables en accusation", à voir sur France 2

Le Docteur George L. Carlo, scientifique américain, étudie dans son laboratoire, depuis plus de dix ans les effets sur notre corps des rayonnements magnétiques des téléphones portables. Ses recherches démontrent que l'utilisation de ces téléphones a des conséquences, entre autres, sur le code génétique humain et peut provoquer des tumeurs cancéreuses à leurs utilisateurs.

La nouvelle provoque une réaction immédiate. L'industrie de la téléphonie mobile qui avait accepté de mettre 28 millions de dollars sur son laboratoire et son équipe, coupe ses crédits. Carlo doit abandonner ses recherches. Après l'incendie de sa maison, il décide de se faire oublier. Aujourd'hui, six ans après les faits, il revient à l'action en s'associant à des cabinets d'avocats comme expert scientifique, afin de défendre des utilisateurs victimes de cancers.

Documentaire de Klaus Scheidsteger, produit par Hikari Productions, diffusion le jeudi 18 mai 2006, à 23h, dans l'émission Infrarouge.


Handys unter Anklage

Am Donnerstag, dem 18. Mai 2006 war in Frankreich auf Kanal 2 ein Dokumentarfilm von Klaus Scheidsteger zu sehen, ein Produkt der Hikari Productions:

Doktor George L. Carlo, amerikanischer Wissenschaftler, studiert in seinem Laboratorium seit mehr als zehn Jahren die Auswirkungen der Funkstrahlen der tragbaren Telefone auf unseren Körper. Seine Forschungsarbeiten beweisen, dass die Benutzung dieser Telefone Auswirkungen unter anderem auf den menschlichen genetischen Kodex hat und krebsartige Tumoren der Nutzer verursachen kann. Die Nachricht verursachte eine unmittelbare Reaktion: Der Mobilfunkbetreiber, der seinem Laboratorium und dem Team 28 Millionen Dollar zur Verfügung stellte, entzieht die Kredite. Carlo muss seine Forschungsarbeiten aufgeben. Nachdem ein Feuer sein Haus vernichtet hat, beschließt er, sich zurückzuziehen. Heute, sechs Jahre nach den unerwünschten Untersuchungsergebnissen kommt er zurück, indem er als wissenschaftlicher Experte Rechtsanwälte berät, die Krebsopfer nach Handynutzung verteidigen.



http://omega.twoday.net/search?q=Portables+en+accusation
http://omega.twoday.net/search?q=Carlo

EU Kommission beginnt öffentliche Konsultation zum Jugendschutz bei der Handybenutzung

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Manuela Knapp 31-07-06


Sehr geehrte Wissenschaftler und HF-Experten,

hiermit erbitte ich Ihre Unterstützung.

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der es um mögliche Gefahren für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit der Benutzung von Mobiltelefonen geht. Hierzu werden alle Beteiligten sowie Netzbetreiber und Regulierungsbehörden, bis zum 16. Oktober 2006 um ihre Stellungnahme gebeten.

Gerade zu Punkt 1 des Fragebogens könnte Ihr Wissen für uns von großer Bedeutung sein!

Daher bitte ich Sie nicht nur um die Verbreitung dieser Nachricht innerhalb Ihrer Fachkreise, sondern auch um Ihre Stellungnahme bei der Europäischen Kommission.

Unter der Internetseite
http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/public_consultation/indexen.htm

findet man die (englische) Beschreibung der Konsultation sowie einen (deutschen) Fragebogen (siehe Anhang - wer keine fremden Dateien öffnen möchte findet die Abschrift des Fragebogens im Anschluss)

http://www.buergerwelle.de/pdf/eu_kommission_sip_questionnaire_pc2006_de.rtf
http://www.buergerwelle.de/pdf/eu_kommission_ip_06-1059_de[1]_handy_jugendschutz.rtf

Die Beantwortung des Fragebogens kann an folgende e-mail Adresse geschickt werden:

childsafetymobiles@ec.europa.eu

Für Rückfragen steht Ihnen die

Vertretung der Europäischen Kommission
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel.: 030 - 2280 2340
Fax: 030 - 22802240

zur Verfügung.


Abschrift Fragebogen zur Kindersicherheit und Mobilfondiensten

Risiken

1) Können Sie den Diensten der Kommission Zahlen und Beispiele zu Risiken liefern, die in der Nutzung von Mobilfonen von Kindern und Jugendlichen liegen?

2) Sehen Sie besondere Risiken in Bezug auf die Nutzung von pre-paid Karten und wenn ja, welche?

Regulierungsrahmen

3) Bitte geben Sie an, welche der oben genannten Risiken durch den nationalen Regulierungsrahmen/Co-Regulierung und Selbstregulierungsrahmen nicht abgesichert sind.

4) Glauben Sie, dass die momentane Ausgewogenheit zwischen Regulierung/Co-Regulierung und Selbstregulierung die richtige ist?

Technische Lösungen

5) Welche Maßnahmen empfehlen Sie in den unten beschriebenen verschiedenen Bereichen und warum? Vom wem sollten diese implementiert werden?

5a) Einordnung von kommerziellem Inhalt

5b) Opt-in/opt-out: Sollte der Opt-in Ansatz ( bei dem der User ausdrücklich um Zutritt für Erwachseneninhalt bitten muss anstelle standardmäßigen Zutritt zu haben)

in allen EU Ländern angewendet werden?

5c) Überprüfung des Alters: Sollten Mobilnetzbetreiber persönliche Überprüfungen anwenden, um das Alter der Nutzer zu bestimmen? Sollte dieser Ablauf auch angewendet werden, wenn ein Kunde ein pre-paid Karte kauft?

5d) Filter- und Blockiersysteme: Sollten Filtersysteme standardmäßig installiert werden, wenn die Bestellung/das Abonnement den Internetzugang beinhaltet?

5e) Sollten Kindern zugängliche Chatrooms moderiert werden (automatisch oder durch eine Person)?

5f) Aufmerksamkeitssteigerung unter Eltern und Kindern

5g) Für Kinder bestimmte Mobilfonpakete, für welche Altersgruppe?

Europäische Lösungen

6) Bei welcher der oben aufgelisteten Maßnahmen wäre es nützlich, diese auf europäischer Ebene auszuarbeiten? Für welche wäre nützlich, auf europäischer Ebene zu diskutieren/ beste Praktiken miteinander auszutauschen?

--------

Handy-Verbot an Schulen
http://freepage.twoday.net/stories/1677088/

Störsignale aus dem Landratsamt

HLV INFO 83/AT

01-08-2006

Betr. Gräfelfing!!!

Frank Sommer 1-08-06

Süddeutsche Zeitung (Würmtal), 31.07.2006

Störsignale aus dem Landratsamt

Behörde will Bau von Mobilfunkanlage in Gräfelfing notfalls untersagen

Von Sylvia Böhm Haimerl

Gräfelfing - Die Gemeinde Gräfelfing bekommt im Streit um die Aufstellung einer neuen Mobilfunkanlage an der Aubinger Straße Unterstützung vom Landratsamt München. Die Behörde hat dem Betreiber T-Mobile Deutschland in einem Schreiben eine Frist gesetzt und außerdem darauf verwiesen, dass die Errichtung einer Mobilfunkstation wegen der von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre unzulässig sei. Nun soll T-Mobile bis spätestens Dienstag, 1. August, erklären, dass die Anlage nicht errichtet wird, "bevor für diese eine isolierte Befreiung und eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wurde", schreibt das Landratsamt. Sollte der Betreiber nicht zu dieser Erklärung bereit sein, werde man eine Anordnung zur vorsorglichen Untersagung von entsprechenden Bauarbeiten erlassen, so die Behörde. Sollte die Mobilfunkstation dennoch, wie vom Betreiber angekündigt, errichtet werden, werde die Nutzung untersagt, heißt es weiter. Wie berichtet, ist die von der Gemeinde im Jahr 2003 erlassene Veränderungssperre in der vergangenen Woche verlängert worden. Damit soll den Gemeinderäten Zeit gegeben werden die Bebauungspläne zu überarbeiten. Darüber hinaus will Gräfelfing verhindern, dass Mobilfunkanlagen in Wohngebieten aufgestellt werden können.

--------

HLV INFO 88/AT

15-08-06

Sehr geehrter Herr Hartenstein,

zum Verständnis der sich anbahnenden Auseinandersetzung um den Mobilfunkstandort Aubinger Straße 41 in Gräfelfing, und ggfls. deren Tragweite, erhalten Sie den nachfolgenden Kommentar mit der Bitte um Veröffentlichung in Ihrem Verteiler.

Kommentar von Martin A. Klaus, veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung, Ausgabe Würmtal, vom 27.07.2006:

Verhärtete Fronten

Die Auseinandersetzung um das sogenannte "Gräfelfinger Modell" spitzt sich zu. Der Versuch der Gemeinde, mit Hilfe eines Angebots geeigneter Standorte Wohngebiete von Mobilfunkanlagen frei zu halten, ist den Betreibern solcher Anlagen ein Dorn im Auge. Als casus belli hat sich der Mobilfunkbetreiber T-Mobile nun offensichtlich die Aubinger Straße 41 ausgesucht. Ohne Rücksicht auf die Veränderungssperre will die Firma dort eine Antenne aufstellen. Die Gemeinde Gräfelfing wiederum will genau dies verhindern. Damit steht jenes Verfahren von bundesweiter Bedeutung vor der Tür, das sich schon seit geraumer Zeit abzeichnet: eine gerichtliche Klarstellung, wieviel die gemeindliche Planungshoheit wert ist, wenn wirtschaftliche Interessen gegen Bürgerinteressen stehen. In diesem Fall ist es der Schutz der Gesundheit gegen zwar nicht belegte, aber eben auch nicht widerlegte Gefahren durch mit dem Mobilfunk verbundene Strahlung. Allerdings verweisen immer mehr Indizien darauf, dass Gesundheitsgefahren keineswegs völlig ausgeschlossen werden können. Gräfelfing wird Geduld und Nerven brauchen. Auf beiden Seiten ist das Interesse groß, die Auseinandersetzung angesichts der grundsätzlichen Bedeutung bis zur letzten Instanz durchzufechten. Angesichts der Flut technischer Neuerungen mit Marktchancen bedarf es tatsächlich einer Klarstellung, ob die Gemeinden im Zweifelsfall noch Herr im eigenen Haus sind.

W. Kirchhof
Bürgerinitiative Gräfelfing gegen Mobilfunk Basisstationen im Wohngebiet
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