Müssen Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen?
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Achtung Zeitungsente!
Die seit Mitte Monat unaufhörlich durch die Tageszeitungen geisternde Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist eine kolossale Ente.
Hans-U. Jakob, 27.1.06
Denn es besteht zur Zeit weder eine Überwachungssoftware in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche Kontrollstelle, welche die sogenannten 2-Monatsrapporte der 26'000 Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben auf den Monitoren der Steuerzentralen vornimmt. Dazu sind weder bei Kantonen noch beim Bund irgendwelche Stellen vorgesehen oder bewilligt. Und dazu sind weder die nötigen Apparaturen und Verkabelungen für eine Fernüberwachung, noch die nötigen Lokalitäten vorhanden. Es existieren zu all dem nicht einmal Budgetposten.
Die im Rundschreiben des BAFU (früher BUWAL) aufgeführten Kontrollmaßnahmen sind demnach reine Luftschlösser
Total daneben ist die Meinung des BAFU und verschiedener kantonaler Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschließen.
So geht das natürlich überhaupt nicht.
1) Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nicht im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch gar keine Stellen bewilligt sind.
2) Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgesogen werden könne.
3) Das BAFU (früher BUWAL) hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde, kein Beschwerdeführer und erst recht keine Schutzorganisation verpflichtet, diesen vom BAFU mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst zu nehmen.
4) Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren verfassungsmäßigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom BAFU verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wes Geistes Kinder dort das Sagen haben.
5) Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nach BAFU-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGb.
6) Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche Tageszeitungen, wie etwa der Berner Bund behaupten. Dank dem vorliegenden dubiosen Rundschreiben des BAFU haben Gemeinden erst recht guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.
Einsprecher und Beschwerdeführer aufgepasst! Ihr dürft jetzt nicht einfach die Hände in den Schoss legen, sondern Ihr müsst den Gemeinde- und Kantonsbehörden mit eingeschriebenem Brief klar machen, dass Ihr die vom BAFU und Co vorgesehene Lösung auf keinen Fall akzeptiert und dass einzig das Bundesgericht darüber entscheiden kann, ob es der von kritischen Fachleuten als Schwachsinn bezeichneten Lösung zustimmen will oder nicht. Im Klartext: Weitere Mobilfunkantennen dürfen erst dann wieder bewilligt werden, wenn das Bundesgericht in einem Musterprozess darüber entschieden hat. Und weil ein solcher Musterprozess von Grund auf durch die Instanzen gezogen werden muss, kann das dauern! Übrigens: Da ein solcher Musterprozess von öffentlichem Interesse ist, entstehen für Gemeinden, die als Beschwerdeführer auftreten, keine Gerichtskosten.
Konsultieren Sie dazu unbedingt: Retourkutsche oder Mistkarren? (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden) http://www.gigaherz.ch/990
http://www.gigaherz.ch/993
Achtung Zeitungsente!
Die seit Mitte Monat unaufhörlich durch die Tageszeitungen geisternde Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist eine kolossale Ente.
Hans-U. Jakob, 27.1.06
Denn es besteht zur Zeit weder eine Überwachungssoftware in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche Kontrollstelle, welche die sogenannten 2-Monatsrapporte der 26'000 Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben auf den Monitoren der Steuerzentralen vornimmt. Dazu sind weder bei Kantonen noch beim Bund irgendwelche Stellen vorgesehen oder bewilligt. Und dazu sind weder die nötigen Apparaturen und Verkabelungen für eine Fernüberwachung, noch die nötigen Lokalitäten vorhanden. Es existieren zu all dem nicht einmal Budgetposten.
Die im Rundschreiben des BAFU (früher BUWAL) aufgeführten Kontrollmaßnahmen sind demnach reine Luftschlösser
Total daneben ist die Meinung des BAFU und verschiedener kantonaler Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschließen.
So geht das natürlich überhaupt nicht.
1) Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nicht im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch gar keine Stellen bewilligt sind.
2) Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgesogen werden könne.
3) Das BAFU (früher BUWAL) hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde, kein Beschwerdeführer und erst recht keine Schutzorganisation verpflichtet, diesen vom BAFU mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst zu nehmen.
4) Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren verfassungsmäßigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom BAFU verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wes Geistes Kinder dort das Sagen haben.
5) Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nach BAFU-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGb.
6) Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche Tageszeitungen, wie etwa der Berner Bund behaupten. Dank dem vorliegenden dubiosen Rundschreiben des BAFU haben Gemeinden erst recht guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.
Einsprecher und Beschwerdeführer aufgepasst! Ihr dürft jetzt nicht einfach die Hände in den Schoss legen, sondern Ihr müsst den Gemeinde- und Kantonsbehörden mit eingeschriebenem Brief klar machen, dass Ihr die vom BAFU und Co vorgesehene Lösung auf keinen Fall akzeptiert und dass einzig das Bundesgericht darüber entscheiden kann, ob es der von kritischen Fachleuten als Schwachsinn bezeichneten Lösung zustimmen will oder nicht. Im Klartext: Weitere Mobilfunkantennen dürfen erst dann wieder bewilligt werden, wenn das Bundesgericht in einem Musterprozess darüber entschieden hat. Und weil ein solcher Musterprozess von Grund auf durch die Instanzen gezogen werden muss, kann das dauern! Übrigens: Da ein solcher Musterprozess von öffentlichem Interesse ist, entstehen für Gemeinden, die als Beschwerdeführer auftreten, keine Gerichtskosten.
Konsultieren Sie dazu unbedingt: Retourkutsche oder Mistkarren? (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden) http://www.gigaherz.ch/990
http://www.gigaherz.ch/993
Starmail - 2. Feb, 12:52