Mobilfunk

1
Aug
2005

Kinderanwälte kritisieren an Kinder gerichtete Werbung und Marketing für drahtlose Telefone

Medienberichten zufolge hat sich eine Gruppe von Verbraucher- und Kinderanwälten am Dienstag in einem Schreiben an einflussreiche Abgeordnete des amerikanischen Kongresses gewandt. Die Abgeordneten werden aufgefordert, sich mit der an Kinder gerichteten Werbung für drahtlose Telefone zu befassen. Das Schreiben nennt mehrere Gefahren der Handynutzung durch Kinder, unter anderem die Möglichkeit für Kinderschänder, über das Handy Kontakt zu Kindern aufzunehmen, die mangelnde Kontrolle von Eltern über die Ausgaben, sowie Gesundheitsgefahren für Kinder.

http://www.rcrnews.com/
http://www.commercialalert.org/

Aus: FGF-Infoline vom 28.07.2005


Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

Handynutzung und Hirntumorentwicklung

CNN-Fernsehsendung zu Handynutzung und Hirntumorentwicklung

Johnny Cochrane, als Anwalt von O.J. Simpson zu einiger Berühmtheit gelangt, ist vor kurzem an einem Hirntumor gestorben. Dr. Keith Black, ein renommierter Neurochirurg am Cedars-Sinai Medical Center in Los Angeles, sieht einen engen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung bzw. seinem Tod und seiner Handynutzung. CNN hat Black zum Thema Hirntumore und Handynutzung interviewt. Das Video ist zu sehen unter:

http://www.cnn.com/

Omega siehe hierzu auch: „Cell Phone Use, Cancer Ties Explored”
http://omega.twoday.net/stories/854989/



Aus: FGF-Infoline vom 28.07.2005

Wer A sagt muss auch B sagen

30.07.2005 05:00

Wer A sagt, muss...

Christian Huemer

Auf den ersten Blick ist der Kampf gegen Sendemasten ein bisschen doppelbödig: Auf der einen Seite werden die Sendeanlagen bekämpft, auf der anderen Seite benützt jeder ein Handy. Auch heftige Kritiker sprechen sich gerne am Handtelefon ab.

Allerdings kann man die Sorge um gesundheitliche Schäden, die unter Umständen erst in den nächsten Generationen auftreten, sehr gut verstehen. Dieses Argument wiegt weit schwerer als der ganze Landschaftsschutz zusammen.

So lange nicht bewiesen ist, dass die Sender unbedenklich sind, haben sie in Wohngebieten nichts verloren. Das wird jedoch ein frommer Wunsch bleiben, wenn alle mit ihrem Handy fröhlich weitertelefonieren. Beim jeweiligen Betreiber wird man vermutlich erst dann umdenken, wenn das Geschäft zurückgeht.

Sie erreichen den Autor unter christian.huemer@kleinezeitung.at

http://www.kleine.at/nachrichten/regionen/steiermark/ennstal/artikel/_714574/index.jsp


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

--------

HLV INFO 121/AT
4-08-2005

Zum Artikel: “Wer A sagt, muss.......“


Sehr geehrter Herr Huemer,

vielen Dank für Ihren Hinweis auf unsere Sorge, dass Mobilfunkbelastungen die nächste Generation schädigen kann - dies liegt gerade mir als Mutter wirklich sehr auf dem Herzen!

In der Annahme aber, dass wir Kritiker uns gerne untereinander mit dem Handy absprechen würden - täuschen Sie sich jedoch sehr !

Gerade weil uns alle wissenschaftlichen Untersuchungen vorliegen und wir um die schwere der gesundheitlichen Schädigungen wissen - die zumeist auch noch irreparabel sind - meiden gerade wir Bürgerinitiativen diese gepulste Technik.

Und es gibt da noch einen Punkt in dem ich Ihnen leider widersprechen muss:

Die ersten Schäden durch Mobilfunksender stellte man an Nutztieren fest, die in ländlicher Umgebung gehalten wurden.

Des weiteren kann man erhebliche Waldschäden in Hauptstrahlrichtung von Mobilfunksendeanlagen beobachten.

Können wir es uns daher wirklich leisten nur auf "Wohngebiete" (die es zudem kaum noch gibt) Rücksicht zu nehmen? Oder ist es vielmehr nicht so, dass der Mensch von der Natur lebt und daher der Landschafts- und Naturschutz in unserem eigenen Interesse nicht zur Nebensache werden sollte?

Über Ihre Antwort würde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen!

Manuela Knapp

Mutter und (gerade deshalb) Bürgerinitiative für gesundheitsverträglichen Mobilfunk

--------

http://tinyurl.com/cy2h2

31
Jul
2005

Handys als Kontrollinstrumente

Soziologe: Handys als Kontrollinstrumente

Professor Burkart beklagt "Verwahrlosung der Kommunikation"

Handys werden nach Ansicht eines Sozialwissenschaftlers häufig als Kontrollinstrument eingesetzt. "Es wird zwar akzeptiert, wenn jemand trotz Mobiltelefons nicht erreichbar ist - das ist dem anderen gegenüber aber begründungspflichtig", sagte der Lüneburger Universitäts-Professor Günter Burkart. Dies gelte vor allem bei Paaren, Eltern und Kindern oder bestimmten beruflichen Beziehungen.

30.07.2005

"Wer weiß, dass er erklären muss, warum er nicht erreichbar ist, der muss sich schon gut überlegen, ob er sein Handy in bestimmten Situationen abschaltet", sagte Burkart. "Das Handy hat inzwischen eine sehr starke Kontrollfunktion, die in Zukunft wahrscheinlich noch zunehmen wird."

Inzwischen könnten es sich im beruflichen Bereich fast nur noch Menschen in leitenden Positionen leisten, nicht immer erreichbar zu sein. "Sie können eine Art Filter vor ihre persönliche Erreichbarkeit setzen, haben zum Beispiel eine Sekretärin", sagte Burkart. Wer jedoch kein Handy besitzt, weil er etwa zu arm ist, der gelte als gesellschaftlicher Außenseiter. "Jugendliche zum Beispiel verabreden sich abends oft nicht mehr im Voraus, sondern spontan über die Mobiltelefone - wer eines hat, ist dabei, und die anderen halt nicht", sagte Burkart.

"Hemmungsloser und zu laut"

Generell sei seit der starken Verbreitung von Handys eine "Verwahrlosung der öffentlichen Kommunikation" zu beobachten, meinte der Sozialwissenschaftler. "Die Leute reden hemmungsloser in der Öffentlichkeit, sie reden zu laut, sie lassen ihre Klingeltöne oder Popsongs lauter und länger abspielen als nötig", kritisierte Burkart. "Am Handy konzentriert man sich auf den Gesprächspartner am anderen Telefonende und schirmt sich quasi ab, indem man die anderen Menschen ausblendet aus der momentanen Realität. Das führt dazu, dass man lauter spricht als nötig."

Mit Material von dpa

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/9/0,3672,2344137,00.html

STÖRSENDER soll Handys im Knast blockieren

http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,367605,00.html

FLUGZEUG muss wegen Handy geräumt werden

http://www.netzeitung.de/ausland/350878.html

30
Jul
2005

Falschgutachten: Die Haftung des medizinischen Gutachters

HLV INFO 118/AT

30-07-2005

Webmaster 29-07-05

G U T A C H T E R H A F T U N G

Falschgutachten: Die Haftung des medizinischen Gutachters

Nimmt ein Patient den behandelnden Arzt im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses wegen eines Behandlungsfehlers gerichtlich in Anspruch, wird hierbei regelmäßig durch einen vom Gericht ernannten Sachverständigen Beweis erhoben. Den Fall einer Falschbegutachtung und damit die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches gegen den Gutachter hat der Gesetzgeber nunmehr im Rahmen der Reform des Schadensersatzrechts ausdrücklich geregelt:

"Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist dieser zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht."

Hierdurch schließt der Gesetzgeber eine Lücke im bisherigen Schadensersatzrecht. Der gerichtlich ernannte Sachverständige konnte nach bisherigem Recht im Regelfall nicht in Anspruch genommen werden, wenn er ein falsches Gutachten erstattet hatte. Ein vertragsrechtlicher Schadensersatzanspruch schied aus, da der Gutachter in keiner Vertragsbeziehung zu einer der Parteien steht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2891). Die Parteien des Rechtsstreits sind weder an dem zwischen dem Träger der Gerichtsbarkeit und dem Sachverständigen begründeten Rechtsverhältnis beteiligt, noch begründet dieses Rechtsverhältnis eine Schutzwirkung zugunsten der Parteien. Zwischen dem Gericht und dem Sachverständigen besteht vielmehr ein Sonderrechtsverhältnis und gerade keine privatrechtliche Beziehung. Der gerichtliche Sachverständige haftet auch nicht nach den Grundsätzen der Amtshaftung, da er keine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt (OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2891).

In Betracht kam lediglich eine Haftung nach deliktischen Grundsätzen. Hier war zu unterscheiden, ob der Sachverständige nach 410 ZPO beeidigt wurde oder unbeeidigt geblieben ist. Im erstgenannten Fall haftete er für vorsätzliche oder fahrlässige Falschbegutachtung ( 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 154, 163), während er im letztgenannten Fall lediglich unter den engen Voraussetzungen des 826 BGB wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung in Anspruch genommen werden konnte. Da Sachverständige in der Regel unbeeidigt geblieben sind und das Gutachten nicht vorsätzlich falsch erstatten, konnten sie daher nach der bisherigen Rechtslage regelmäßig nicht in Anspruch genommen werden.

Durch die Einführung des 839a BGB ist es nunmehr möglich, dass derjenige, der einen Prozess aufgrund eines unrichtigen Gutachtens verliert, Schadensersatz vom Sachverständigen beanspruchen kann. Die Differenzierung, ob der Sachverständige beeidigt wurde oder nicht, spielt grundsätzlich keine Rolle mehr. Der Gutachter haftet unabhängig davon, ob er beeidigt wurde oder nicht. Der Verschuldensmaßstab ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Sachverständigen beschränkt, d.h. er haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit kommt weiterhin nur dann in Betracht, wenn der Sachverständige beeidigt wurde.

Wie bei Amtshaftungsansprüchen nach 839 BGB hat der Gesetzgeber die Haftung des Sachverständigen nach 839a Abs. 2 BGB für den Fall ausgeschlossen, dass es der Geschädigte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Die nunmehr den Parteien an die Hand gegebene Möglichkeit, den gerichtlichen Gutachter in Anspruch zu nehmen, stellt eine wesentliche Erweiterung des Haftungsrechts dar. Da Gerichte in der Regel das Ergebnis des Sachverständigengutachtens der Entscheidung zugrundelegen, können die Parteien den Prozess über den Umweg der Inanspruchnahme des Sachverständigen erneut aufrollen, wenn es sich um ein Falschgutachten handelt. Dies ist für den Betroffenen dann die einzige Möglichkeit, materielle Gerechtigkeit zu erlangen (vgl. BT-Drucksache 14/7752, S. 28).

Es ist daher zu erwarten, dass es durch diese Haftungsverschärfung zu einem Anstieg der Regressprozesse kommen wird, wenn aufgrund eines Falschgutachtens das Gericht die Klage des Patienten gegen den behandelnden Arzt abweist.

Die geschädigten Patienten sollten die ihnen durch die gesetzliche Neuregelung eingeräumte Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. Zum einen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, inwieweit der Sachverständige in Anspruch genommen werden kann. Zum anderen sollten Sie unbedingt das Gutachten des Sachverständigen durch ein unabhängiges Gutachterbüro überprüfen lassen.

Dr. Matthias Schmidt, Rechtsanwalt in Düsseldorf
Dr. med. Rüdiger Verhasselt, Arzt und Rechtsanwalt in Düsseldorf

Impressum/Hinweise nach 6 TDG
2000-2002 Dr. Matthias Schmidt, Dr. med. Rüdiger Verhasselt

Chance vertan: verträglicherer Mobilfunk (W-CDMA, ungepulst) wäre möglich gewesen

Dabei lag mit dem sogenannten W-CDMA-Verfahren*4 eine biologisch unverdächtigere Alternative vor, die ohne gepulste Strahlung funktioniert und die vom ETSI in der Vergangenheit - allerdings aus technischen Gründen - favorisiert wurde.

http://www.kirschmann.de/pages/veroeffentlichungen/elektrosmog/chancevertan.html

28
Jul
2005

HANDY darf keine Wanze werden

http://www.kurier.at/oesterreich/1061423.php

Handy-Telefonate als Belästigung

Jeder zweite Deutsche fühlt sich durch Handy-Gespräche seiner Mitmenschen belästigt. 15 Prozent empfinden die Belästigung als "stark", 38 Prozent sehen sich "etwas" belästigt, wie eine Forsa-Umfrage unter tausend Bundesbürgern im Auftrag des "Stern" ergab. 47 Prozent erklärten, sie fühlten sich durch Handy-Telefonate "gar nicht" belästigt.

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/07/28/aus_aller_welt/769466.html
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Familie Lange aus Bonn...
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Starmail - 15. Mär, 14:10
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Starmail - 12. Mär, 22:48
Schwere Menschenrechtsverletzungen ...
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Starmail - 27. Nov, 11:08

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