Mobilfunk

11
Sep
2004

Was jeder über gesundheitliche Wirkungen von Handys und Sendestationen wissen sollte

http://www.s-p-i-r-i-t.net/science/c-mobilfunk2.htm
http://omega.twoday.net/stories/293807/

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Handys und der Strahlungswahnsinn
http://omega.twoday.net/stories/356956/

Unter den Antennen weniger Strahlung?

Kommentar dazu von Siegfried Zwerenz:

Es ist zwar richtig, dass eine Antenne weniger nach unten abstrahlt wie zur Seite (Hauptstrahlrichtung), aber meist sind die Menschen unter der Antenne viel näher an der Antenne wie die Menschen in der Umgebung.

Deshalb ist bei Masten z.B. auf Schulen, Kindergärten oder Wohnhäusern unter der Antenne oft die höchste Strahlung. Als Merkregel gilt: 5 Meter unter einer Antenne ist in etwa gleich hohe Strahlung wie 50 Meter seitlich in Hauptstrahlrichtung.

Liegen die Anwohner in 50 Meter unter der Hauptstrahlrichtung, so ist im Vergleich 5 Meter unter der Antenne eine deutlich höhere Strahlung.

Versuchskaninchen

Echte Versuchskaninchen

Die Zivilcourage der Römersberger, die sich gegen die Mobilfunksendeanlage und die von ihr ausgehenden gesundheitlichen Gefahren wehren, kann man nur bewundern.

Umso mehr muss erstaunen, wie klaglos wir hier in Homberg seit langer Zeit die extrem hohe Intensität der durch zahlreiche Anlagen erzeugten Strahlenfelder hinnehmen. In praktisch jedem Winkel unserer Stadt weisen die Handys aller Netze vollen Empfang aus - kein Wunder angesichts einer Reihe von Anlagen mitten in Wohngebieten (z.B. Hochhäuser im Burkardweg, der Landgrafenallee, der Ulmenstraße), die die extrem hohen deutschen Grenzwerte für elektromagnetische Felder offenbar voll ausschöpfen.

(...) Dabei haben Mediziner immer wieder darauf hingewiesen, dass der Organismus bereits von Strahlungsintensitäten beeinflusst wird, die millionenfach unter den festgelegten Grenzwerten liegen.

Freilich gibt es - meist von der Industrie finanzierte - Gegengutachten. Ganz sicher findet jedoch in Deutschland gegenwärtig ein gigantischer Feldversuch über die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen statt - mit Millionen Bürgern als Versuchskaninchen.

Paradiesisch erscheint da die Situation in vielen österreichischen Städten, wo ungleich niedrigere Grenzwerte gelten - und man trotzdem mobil telefonieren kann. Als Eltern dreier Kinder finden wir es besonders skandalös, dass auf dem Homberger Feuerwehrgebäude in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten am Katterbach eine Anlage installiert wurde. Dabei hat sogar die WHO davon abgeraten, Mobilfunkanlagen in der Nähe von solch sensiblen Einrichtungen zu errichten.

Es wäre fatal, wenn in Homberg allein finanzielle Gründe zur Wahl der Standorte mitten in den Wohngebieten geführt hätten (...) Es wäre gut, wenn wir uns an den Römersbergern ein Beispiel nähmen.

Katrin Rassner, Frank Rassner, Homberg

Online erschienen am: 10.09.2004 22:48

http://www3.hna.de/index.php?page=a-hom&command=setvar:module-content-search:filename=/www/htdocs/hna/content/ausgaben/fri/464143656/index.php


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Zahl Hodenkrebserkrankter steigt

Eine Meldung aus meiner heutigen Tageszeitung
(Münstersche Zeitung):

"Münster. Angesichts steigender Zahlen von jungen Männern mit Hodenkrebs fordern Ärzte einen entsprechenden Gesundheitscheck bei der Bundeswehr- Musterung. Die Tumorart sei bei Männern zwischen 18 und 35 Jahren die häufigste Krebserkrankung, hieß es gestern im Vorfeld eines Fach- Kongresses."

Dazu habe ich selbstverständlich einige Anmerkungen:
In dieser Meldung ist nur von einem Check (= Bestandsaufnahme und passive Reaktion) die Rede. Über die Ursachen kein Wort! Ich sehe die Ursache darin, dass die jungen Männer ihr Handy dauernd in der Tasche oder am Gürtel haben. Die Geschlechtsorgane bekommen die volle Sendeleistung ab, wenn das Handy angerufen wird!

Ob sich die Herren Mediziner dazu auf Ihrem Kongress in Münster auch wohl Gedanken machen werden? Oder sind sie dann in ihrer Fantasie dabei, an den jungen Männern herumzuschnippeln, ihnen Bestrahlungen oder Chemotherapien zu verabreichen?

Es war vor einigen Jahren einmal die Rede von einem Krebs- Kataster, d. h., es sollten alle Krebsfälle zentral erfasst werden, so dass diese entsprechend statistisch ausgewertet werden können und möglicherweise auch Rückschlüsse auf vermehrtes Auftreten, Häufigkeit und evtl. Ursachen gezogen werden können. Diese Daten wären extrem wichtig für unser öffentliches Gesundheitssystem und für die Volksgesundheit überhaupt.

Ist jemandem in dieser Liste bekannt, ob es dieses Kataster bereits gibt?

Ich sehe in den letzten Monaten eine Zunahme von verschiedenen Krebserkrankungen in meinem persönlichen Bekanntenkreis, mit den o. g. "Therapien": Chirurgische Eingriffe, Bestrahlung und Chemo, und den bekannten Nebenwirkungen und Misserfolgen.

Mit einem freundlichen Gruß aus dem Münsterland
Dipl.- Ing. Wolfgang Priggen

Quelle:
http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/4286


Omega siehe hierzu auch:

Handys können Fruchtbarkeit reduzieren - Einfluss elektromagnetischer Wellen auf die Spermienmotilität - Kinderlos durch Mobilfunkstrahlung?
http://omega.twoday.net/stories/332779/

Krebs und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/327725/

Handys und der Strahlungswahnsinn
http://omega.twoday.net/stories/356956/

10
Sep
2004

Mobilfunksendeanlage in Sankt Anna

http://tinyurl.com/6v2hs


Sie haben freundlicherweise den OFFENEN HLVBrief an Pfarrer Bechtler, Wolfhagen verlinkt. Das ist o.k. und auch in unserem Sinne - Danke!

Leider ist mir bei einer Zahlenangabe auf Seite 3 ein Tippfehler unterlaufen: es muß dort richtigerweise heißen "von 1993 -2003" ich hatte versehentlich 1993-1994 geschrieben.

Vielleicht könnten Sie das noch korrigieren?

richtig:

Die jüngsten Pressemitteilungen „Gähnende Leere im Klingelbeutel“ (Hanauer Anzeiger v. 10-09-04) beziffern noch einmal sehr anschaulich die Kirchenaustritte:

EKKW von 1994-2003 = ./. 10,7% (= ca. 110 000)

Omega korrigierte Fassung unter:
http://tinyurl.com/4x2lp

Herzlichen Dank

Alfred Tittmann

Mobilfunk-Anhörung

WG: Mobilfunk-Anhörung 2.4.04 Protokoll
http://www.buergerwelle.de/pdf/mobilfunk.doku%2002.04.04.pdf

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Runge, Martin
Gesendet: Freitag, 10. September 2004 14:11
An: Gessner, Ursula
Betreff: Mobilfunk-Anhörung 2.4.04 Protokoll

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

jetzt ist doch schon geraume Zeit seit der Anhörung im April vergangen, aber da das Thema Mobilfunk/Elektrosmog noch nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat, anbei zum Nachlesen unser Protokoll der Anhörung. Falls sich irgendwo der Fehlerteufel eingeschlichen hat, bitten wir uns dies zu verzeihen. Über Rückmeldungen, Anregungen oder auch Kritik (hoffentlich nicht!) freuen wir uns. Aber jetzt erst mal die interessante Lektüre.

Weitere Infos zu Mobilfunk auf der Seite der Landtagsgrünen http://www.gruene-fraktion-bayern.de unter Themen/Mobilfunk/Elektrosmog.
<<mobilfunk.doku 02.04.04.pdf>>

Beste Grüße
Ursula Gessner

Mitarbeiterin Dr. Martin Runge, MdL
Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, wirtschaftspolitischer Sprecher sowie Sprecher des Arbeitskreises Ökonomie und Ökologie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, Medienrat

Maximilianeum
81627 München

Tel. 089/4126-2753
Fax 089/4126-1135

Paragraf 50 Europarechtsanpassungsgesetz gibt Gemeinden die Möglichkeit, Mobilfunkantennen in bestimmte Gebiete zu verweisen

"Paragraf 50 Europarechtsanpassungsgesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Mobilfunkantennen in bestimmte Gebiete zu verweisen." Dazu soll möglichst schnell ein Antrag an die Verbandsgemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplans gestellt werden, der den 400-Meter-Schutzstreifen beinhaltet...

Quelle: http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_90904.html



Europarechtsanpassungsgesetz Bau

Vom 24.6.2004, verkündet in BGBl I 2004 Nr. 31 vom 30.6.2004.

Rechtsbereich: Baurecht, Planungsrecht

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

* Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (PDF, nicht druckbar)
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1359.pdf

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen:

* Baugesetzbuch
http://www.rechtliches.de/info_BauGB.html

* Raumordnungsgesetz
http://www.rechtliches.de/info_ROG.html

* Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
http://www.rechtliches.de/info_UVPG.html

* Verwaltungsgerichtsordnung
http://www.rechtliches.de/info_VwGO.html

* Bundesnaturschutzgesetz
http://www.rechtliches.de/info_BNatSchG.html


Quelle: http://www.rechtliches.de/info_Europarechtsanpassungsgesetz_Bau.html



Planungshoheit der Gemeinden
http://omega.twoday.net/stories/400143/

Vergleich zwischen Sendeleistung von Handys und Mobilfunkanlagen

Das ist auch wieder so eine Halbwahrheit, die im Ergebnis zu einer überflüssigen Verharmlosung der Sendeanlagen führt und damit den Netzbetreibern in die Hände spielt. Natürlich „führt das Handy am Kopf zu einer deutlich höheren Strahlenbelastung als eine Anlage in der Umgebung“, das ist doch eine Binsenweisheit, aber es ist doch sicher auch klar, dass im Unterschied zum Handy der Sendemast die Anwohner 24 Stunden mit gepulster, gesundheitsschädlicher Mikrowellenstrahlung bestrahlt und damit wesentlich intensiver am Tag und in der Nacht auf die Anwohner einwirkt.

Es ist immer die gleiche Masche: auf der einen Seite räumt man mögliche Gefahren der gepulsten Strahlung auf die menschliche Gesundheit ein, auf der anderen Seite verharmlost man diese Tatsache aber sofort wieder. Damit wiegt man die Handynutzer und die Anwohner von Mobilfunkanlagen in einer falschen Sicherheit, genauso wie bei der höchst überflüssigen Messung der Grenzwerte, die, wie nun überaus hinreichend bekannt gemacht worden ist, überall deutlich unterschritten werden. Hier übersieht man bewusst und vorsätzlich, dass man technische Werte misst, die mit den biologischen Wirkungen der Strahlung auf die Gesundheit der Menschen absolut nichts zu tun haben. Das nennt man eine bewusste Verdummung der Menschen.

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Argumente der Mobilfunkbetreiber widerlegt
http://omega.twoday.net/stories/327522/

Argumente der Mobilfunkbetreiber widerlegt

Folgender Text vom März 1999 stammt von Univ. Prof. Dr. Michael KUNDI, Leiter der Abteilung für Arbeits- und Sozialhygiene am Institut für Umwelthygiene, Medizinische Fakultät der Universität Wien. Er setzt sich hier in kritisch Weise auf wissenschaftlicher Ebene mit den oft sehr einseitigen Argumenten der Mobilfunkbetreiber auseinander, für die mögliche gesundheitliche Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern des Mobilfunkes nicht existent sind und bestenfalls ein psychisches Problem der Anrainer.

Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von GSM-Sendern

Durch den mehrfach flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes mit mehreren Tausend über ganz Österreich verteilten Basisstationen ist ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung in unmittelbarer Nachbarschaft mit Antennenanlagen konfrontiert.

Viele sind besorgt, durch diese Anlagen Nachteile für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu erleiden. Auch viele der inzwischen über 2 Millionen Handy-Benutzer, die teilweise aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen ein Handy benötigen, klagen über Beschwerden oder befürchten, daß ihre Gesundheit beeinträchtigt wird.

Auf der anderen Seite stehen die Netzbetreiber, die dem Staat viel Geld für die Lizenz bezahlt haben und zum Ausbau des Netzes vom Staat verpflichtet wurden. Es werden von den Netzbetreibern selbstverständlich die zahlreichen Bestimmungen der Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen eingehalten und sie haben auch bislang volle Rückendeckung von Seiten der beteiligten Bundesministerien.

Aber garantiert die Einhaltung dieser Vorschriften in ausreichendem Maße, daß die betroffene Bevölkerung keine gesundheitlichen Nachteile in Kauf nehmen muß?

Diese zentrale Frage soll anhand der wichtigsten Argumente der Netzbetreiber erörtert werden.

Wenn man von den ganz dummen Argumenten (z.B. eine Glühbirne hat 100 W ein Handy höchstens 2 W) absieht, dann kann man die zentralen Aussagen der Netzbetreiber und ihres Dachverbandes in die unten folgenden drei Statements zusammenfassen.

Ich werde versuchen, glaubhaft zu machen, daß alle diese Aussagen falsch sind.

Aussage 1 der Netzbetreiber:

"Elektromagnetische Felder, wie sie Basisstationen aussenden, sind nichts Neues. Wir sind seit Jahrzehnten ganz ähnlichen Feldern aus Fernsehsendeanlagen ausgesetzt und haben noch keinen Schaden genommen."

In dieser Aussage stecken zwei Argumente:

Argument 1: Basisstationen senden ähnlich wie Fernsehsender und

Argument 2: Felder von Fernsehsendern sind unschädlich.

Beide Argumente sind in ihrem wesentlichen Inhalt falsch. Richtig ist, daß das UHF-Band des Fernsehens (bis 860 MHz) nahe an die Mobilfunkfrequenzen heranreicht (GSM900: 935 bis 960 MHz, DCS1800: 1805 bis 1880 MHz). Aber das ist auch schon die einzige Ähnlichkeit. Mobilfunk-Basisstationen funktionieren nach einem Zeitschlitzverfahren. An jeder Basisstation sind mindestens zwei Kanäle aktiv. Ein Kanal, der Organisationskanal, sendet in allen Zeitschlitzen, der oder die anderen in jeweils so vielen Zeitschlitzen von 577 µs Dauer, wie Gespräche abgewickelt werden. Alle 4.6 ms (d.h. 217-mal pro Sekunde) wird pro Gespräch ein Hochfrequenzpuls von 577 µs Dauer ausgesendet. Deshalb spricht man von Pulsmodulation. Je nach Anzahl gleichzeitig übertragener Gespräche liegt diese Pulsrate zwischen 217 Hz und 1736 Hz. Das Fernsehsignal wird völlig anders übertragen. Es wird aufgeteilt in Bild- und Tonsignal auf die beiden Hochfrequenzträger aufmoduliert. Dabei wird das Tonsignal frequenzmoduliert und das Bildsignal (negativ) amplitudenmoduliert. Zusätzlich wird ein Synchronpuls von 4,7 µs Dauer mit 15625 Hz Wiederholfrequenz übertragen.

Dementsprechend unterscheiden sich auch die Spektren eines Fernsehsenders und einer Basisstation ganz erheblich. Biologisch gesehen gibt es entscheidende Unterschiede zwischen einer Basisstation und einer Fernsehsendeantenne: Die wesentlich höhere Pulswiederholfrequenz und 100-fach kürzere Pulsdauer sowie die Einbettung in das ,Rauschen` des Bildsignals ist nach allem, was wir heute wissen, biologisch weniger wirksam als die pulsmodulierten Signale einer Basisstation.

Dennoch, und damit sind wir bei Argument 2, gibt es Hinweise aus mehreren epidemiologischen Untersuchungen, die in den letzten 5 Jahren veröffentlicht wurden, daß es im Umkreis von Fernsehsendeantennen zu einer erhöhten Rate von gesundheitlichen Störungen kommt. Sollten sich diese Befunde erhärten, dann fällt sie gesamte Argumentation in sich zusammen. Ich bin allerdings der Ansicht, daß man wegen der Unterschiede der beiden Technologien aus eventuell nachweisbaren Schadwirkungen von Fernsehsendeantennen nicht auf die von Basisstationen schließen kann.

Aussage 2 der Netzbetreiber:

"Hochfrequente elektromagnetische Felder wurden gründlich untersucht und es wurde bisher noch kein Hinweis gefunden, daß sie gesundheitsschädlich sind."

Es gibt tatsächlich hunderte wenn nicht tausende wissenschaftliche Untersuchungen zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Dennoch kann man nicht sagen, daß sie gründlich untersucht worden sind.

Das liegt an der ungeheuren Komplexität der Expositionsbedingungen, die in der gesamten Toxikologie ihresgleichen nicht findet. Man muß nicht nur die verschiedenen Frequenzen unterscheiden, sondern auch die Intensitätsbereiche, die verschiedenen Modulationsverfahren und deren Parameter, die Polarisation, Fern- oder Nahfeldbedingungen, Kurz- oder Langzeitexposition, intermittierende oder Dauerexposition und auch die Tageszeit der Exposition (weil die Empfindlichkeit der Organismen von der Tageszeit abhängen kann).

Wenn wir die GSM-Technik betrachten, dann schrumpft die Vielzahl der Untersuchungen auf ganz wenige zusammen und für den DCS1800 Bereich gibt es praktisch überhaupt keine Untersuchungen der biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen. Aber selbst die wenigen Untersuchungen, die heute vorliegen, liefern schon hinreichend viele Hinweise, daß Felder, wie sie von Mobilfunkeinrichtungen ausgehen, gesundheitsschädlich sind.

Ist es kein Hinweis auf Gesundheitsschädlichkeit, wenn in einem Versuch Mäuse 1 1/2 Jahre lang täglich eine Stunde einem gepulsten 900 MHz Feld ausgesetzt werden, und diese Mäuse dann mehr als doppelt so viele Lymphome entwickeln wie nicht exponierte Kontrolltiere?

Ist es kein Hinweis auf Gesundheitsschädlichkeit, wenn menschliche Blutzellen nach einer halben Stunde Exposition in der Nähe einer Basisstation um vieles empfindlicher auf eine giftige Substanz reagieren als nicht exponierte Kontrollproben? Die Liste solcher Befunde läßt sich noch weiter fortsetzen.

Es gibt aber nicht nur Hinweise auf Gesundheitsstörungen, sondern auch solche auf funktionelle Störungen und Änderungen der Homöostase. Es wurden Veränderungen des Wach- und Schlaf- EEG (Hirnstromkurven) und Blutdruckanstiege bei so niedrigen Expositionen gefunden, daß wir heute noch keine klare Vorstellung haben, durch welche Mechanismen diese Veränderungen hervorgerufen werden.

Weiters zeigen Tierversuche, daß die Exposition mit Hochfrequenzfeldern psychologische Auswirkungen wie z.B. Gedächtnisstörungen hat. Zusammenfassend kann man sagen, daß gerade die Mobilfunktechnologie hinsichtlich ihrer biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen keineswegs gründlich untersucht wurde, daß aber die wenigen Befunde, die bislang vorliegen, durchaus bedenkliche Hinweise geben.

Aussage 3 der Netzbetreiber:

"Die in Österreich angewendeten Grenzwerte der ÖNORM S1120 (Vornorm) und die von der ICNIRP (WHO) empfohlenen Grenzwerte sind Vorsorgewerte und bieten einen ausreichenden Schutz vor Schadwirkungen."

Wegen der oben erwähnten ungeheuren Vielfalt von elektromagnetischen Feldern, denen wir ausgesetzt sein können, muß man sich bei der Grenzwertfestlegung notwendigerweise auf allgemeine Prinzipien stützen, weil es unmöglich ist, jede denkbare Kombination von Feldbedingungen einzeln zu untersuchen. Praktisch alle derzeit angewandten Grenzwerte stützen sich auf die folgenden fünf Grundsätze: das Prinzip thermischer Effekte, das Kurzeit-Expositions-Prinzip, das Prinzip der kontinuierlichen Welle, das Zeit-Dosis-Reziprozitätsprinzip und das Additivitätsprinzip. Man kann noch ein weiteres Prinzip hinzufügen, nämlich das Prinzip der Effektschwellen, dieses ist aber implizit in den fünf genannten bereits enthalten.

Legen wir den heutigen Kenntnisstand zugrunde, kann man sagen, daß diese Prinzipien alle entweder erwiesenermaßen falsch sind oder eine so dünne Basis haben, daß man keine Aussage über ihre Gültigkeit machen kann. Wichtiger noch als die Tatsache, daß das wissenschaftliche Fundament der Grenzwerte brüchig ist, ist die Tatsache, daß das Vorsorgeprinzip darin in keiner Weise verankert ist. Die einzige Stoßrichtung der Grenzwerte (auch die der ICNIRP) ist die Verhinderung einer gesundheitsschädlichen Temperaturerhöhung durch kurzzeitige Bestrahlung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Eine Einbeziehung des Vorsorgegedankens würde nicht nach dem fragen, was als gesichertes Wissen gelten kann, sondern nach sorgfältig erhobenen Befunden, die nicht auf gesicherten Mechanismen beruhen. Es würde notwendig sein, nach den niedrigsten Dosen zu suchen, die noch unerwünschte Effekte hervorrufen. Es würde notwendig sein, danach zu fragen, was bei jahrelanger Exposition an Effekten auftreten könnte. Das alles ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Viele Hinweise wurden entweder gar nicht zur Kenntnis genommen oder als noch nicht ausreichend gesichert aus den Grenzwertüberlegungen ausgeschlossen. Also das gerade Gegenteil einer vorsorgeorientierten Vorgangsweise!

Man kann zusammenfassen:

* Es gibt nur wenige Untersuchungen zu biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern, wie sie im Mobilfunk eingesetzt werden.

* Wegen der großen Bedeutung für die Volksgesundheit ist die Forschung raschest voranzutreiben.

* Die derzeit angewandten Grenzwerte beruhen nicht auf dem Prinzip der Vorsorge. Eine verantwortungsvolle Analyse der vorliegenden Fakten ergibt die Notwendigkeit zu einer deutlichen Reduktion der Grenzwerte - auch auf die Gefahr hin, daß sich später herausstellen sollte, daß man zu vorsichtig war.

* Zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist (möglichst überregional) eine gesetzliche Regelung der maximal zulässigen Immissionen anzustreben. Die Grenzwerte müssen - nach dem derzeitigen Wissenstand - das Modulationsverfahren berücksichtigen.

* Die Netzbetreiber müssen verpflichtet werden, den Behörden die Standorte und technischen Details aller Antennenanlagen bekannt zu geben, einerseits um der Behörde die Möglichkeit einer Bedarfsprüfung und andererseits um der Bevölkerung Einblick in die Quellen von HF Feldern zu geben.

* Die Handyhersteller müssen im Sinne des Konsumentenschutzes und der Informationspflicht dazu verhalten werden, Angaben über die Belastung des Benutzers mit elektromagnetischen Feldern zu machen.

http://www.dasing-gegen-mobilfunksender.de/argumente.html

--------

Richtigstellungen von Unwahrheiten der Mobilfunk-Betreiberfirmen
http://omega.twoday.net/stories/373389/

Die besten Argumente gegen Mobilfunk
http://www.izgmf.de/Argumente/argumente.html

Die Mobilfunkantenne sendet noch nicht, aber die Anwohner klagen bereits über Beschwerden
http://omega.twoday.net/stories/454167/

Betreiberargumente widerlegt
http://www.elektrosmognews.de/news/flachsmeer.htm

Vergleich zwischen Sendeleistung von Handys und Mobilfunkanlagen
http://omega.twoday.net/stories/327524/

Kein neuer Stand beim Funkmast
http://omega.twoday.net/stories/1158946/

Forscher und Forschungsergebnisse von der Industrie bezahlt
http://www.buergerwelle.de/pdf/forscher_und_forschungsergebnisse_von_der_industrie_bezahlt.htm

Strahlenmessungen
http://omega.twoday.net/stories/326599/

The Perils Of Electropollution
http://mindcontrol.twoday.net/stories/440362/

Verhandlung wegen Anlage auf St. Pankratius

Hallo zusammen,

anbei erste Pressemeldung aus der FR 9.9. Jetzt wären Leserbriefe gut, kann jemand etwas schreiben, zur Reflex-Studie oder so ?

Herzlichen Gruß

Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten

Verhandlung wegen Anlage auf St. Pankratius

Schwalbach · 8. September · chv · Der Streit um die Mobilfunksendeanlage auf dem Kirchturm von St. Pankratius in Schwalbach geht in die nächste Runde. Am Donnerstag, 16. September, werde die erste von drei Unterlassungsklagen vor dem Landgericht in Frankfurt verhandelt, teilte die "Initiative Schwalbach - Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten" (BI) mit.

Die Anlage war im März 2002 auf dem Turm in der Schwalbacher Altstadt installiert worden. Drei Bürger hatten Klage dagegen eingereicht. Weder die Kirchengemeinde noch der Betreiber Vodafone seien zu konstruktiven Gesprächen bereit gewesen, kritisieren die Mitglieder der BI.

Ihre Sorge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden durch die Sendeanlage begründen die Mitglieder der BI unter anderem mit einer Studie, an der sich zwölf europäische Forschergruppen beteiligt haben und die zu dem Schluss kommt, dass "eine Gesundheitsgefährdung anzunehmen ist".

[ document info ]

Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004

Dokument erstellt am 09.09.2004 um 00:17:02 Uhr

Erscheinungsdatum 09.09.2004 | Ausgabe: R5 | Seite: 42

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/lokal_rundschau/maintaunus/wiesbaden/?cnt=501523
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Starmail - 12. Mär, 22:01
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Starmail - 27. Nov, 11:08

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