Irak: Ärzte warnen nach Folter durch Besatzer: Schäden für Generationen verursacht
19.05.04
Im UN-"Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" vom 10.12.1984 heißt es in Artikel 2, Abs. 2: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden." Die aktuellen Versuche, das Folterverbot angesichts des "Krieges gegen den Terror" zu relativieren oder Folter sogar zu rechtfertigen (in den USA Rumsfeld, Bush, Cheney; in Deutschland Wolfssohn), können nach ener Erklärung der IPPNW (Internationale Ärzte gegen den Atomkrieg) nicht hingenommen werden.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=8495
Im UN-"Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" vom 10.12.1984 heißt es in Artikel 2, Abs. 2: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden." Die aktuellen Versuche, das Folterverbot angesichts des "Krieges gegen den Terror" zu relativieren oder Folter sogar zu rechtfertigen (in den USA Rumsfeld, Bush, Cheney; in Deutschland Wolfssohn), können nach ener Erklärung der IPPNW (Internationale Ärzte gegen den Atomkrieg) nicht hingenommen werden.
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http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=8495
Starmail - 19. Mai, 18:20