Regress-Avis wegen evtl. Spätfolgen durch Mobilfunkantennen
HLV INFO 30/AT
2-03-2006
Regress-Avis
An die
Baugenossenschaft XXX
Auch zur Weitergabe an die Betreiber der Antennenanlage
Evtl. Spätfolgen durch Mobilfunkantennen
Sehr geehrte Damen & Herren,
als ehemaliger Mieter der Liegenschaft xxxxxxxxx möchten wir Ihnen mitteilen, dass mein Mann Herr XX an „Parkinson“ erkrankt ist. Da mein Mann erst 46 Jahre alt ist, und schon unsere Tochter nach dem Aufstellen der Antennen an Epilepsie erkrankte, haben wir den Verdacht, dass bei der Erkrankung meines Mannes und den Mobilfunkantennen ein Zusammenhang besteht. Sollte sich in Zukunft dieser Verdacht nachweislich bestätigen, werden wir uns vorbehalten, gegen Sie rechtliche Schritte auf Schadenersatz einzuleiten, sowie bei evtl. Frühverrentung Rentenansprüche geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
HLV Kommentar:
Der Fall ist uns in Details bekannt, die Anonymisierung erfolgte durch die Redaktion.
Abgesehen von den schwerwiegenden vorliegenden Erkrankungen sind die darüber hinaus existierten Schlafstörungen, Schwindel- und Kopfschmerzbeschwerden u.a. nach einem Wohnsitzwechsel verschwunden!
Siehe auch unter: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm
--------
Kanzlei für Mobilfunkopfer verfolgt für Geschädigte durch elektromagnetische Strahlung deren Ansprüche
http://omega.twoday.net/stories/5632559/
2-03-2006
Regress-Avis
An die
Baugenossenschaft XXX
Auch zur Weitergabe an die Betreiber der Antennenanlage
Evtl. Spätfolgen durch Mobilfunkantennen
Sehr geehrte Damen & Herren,
als ehemaliger Mieter der Liegenschaft xxxxxxxxx möchten wir Ihnen mitteilen, dass mein Mann Herr XX an „Parkinson“ erkrankt ist. Da mein Mann erst 46 Jahre alt ist, und schon unsere Tochter nach dem Aufstellen der Antennen an Epilepsie erkrankte, haben wir den Verdacht, dass bei der Erkrankung meines Mannes und den Mobilfunkantennen ein Zusammenhang besteht. Sollte sich in Zukunft dieser Verdacht nachweislich bestätigen, werden wir uns vorbehalten, gegen Sie rechtliche Schritte auf Schadenersatz einzuleiten, sowie bei evtl. Frühverrentung Rentenansprüche geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
HLV Kommentar:
Der Fall ist uns in Details bekannt, die Anonymisierung erfolgte durch die Redaktion.
Abgesehen von den schwerwiegenden vorliegenden Erkrankungen sind die darüber hinaus existierten Schlafstörungen, Schwindel- und Kopfschmerzbeschwerden u.a. nach einem Wohnsitzwechsel verschwunden!
Siehe auch unter: http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm
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Kanzlei für Mobilfunkopfer verfolgt für Geschädigte durch elektromagnetische Strahlung deren Ansprüche
http://omega.twoday.net/stories/5632559/
Starmail - 2. Mär, 13:21