Sozialabbau

13
Mai
2005

Pfingsten: 41. Montagsdemonstration in Leipzig gegen Agenda 2010 und Hartz IV

13.05.05

Am kommenden Montag findet in Leipzig erneut eine Demonstration und Kundgebung gegen Hartz IV und die Agendapolitik der rot-grünen Bundesregierung statt. Es ist die 41. Montagsdemonstration seit dem August des Vorjahres. Seitdem finden die montäglichen Demonstration mit anschließender Kundgebung auf dem Augustusplatz getragen von einem breiten Aktionsbündnis ohne Unterbrechung statt.

Die ganze Nachricht im Internet:

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11060

Alltägliche Schikanen

"Verkaufen Sie sich nicht unter Wert - sagen Sie lieber gleich ab". Die Absageagentur schliesst am 15.5.2005

Am Freitag, den 13.05.05 gibt es ab 20:00 Uhr eine Abschlussfeier: Ausstellung aller verschickten Absagen sowie einem Großteil der Kommunikation, die durch die Absageagentur zustande kam. Danach Party mit DJs und DJanes. Am Sonntag (15.5) hat die Agentur von 14-19 Uhr letztmalig geöffnet… Falls Sie nicht aus Berlin sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Dokumentation des Projektes inkl. einer Auswahl der verschickten Absagen auf unserer Homepage anzusehen: zu finden ab 15.05.05 unter: http://www.absageagentur.de


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8

Arbeitsverwaltungen wehren sich - wogegen?

„Alles im Argen“, die Wirklichkeit in den Job-Centern

Ende April versandte ver.di Bezirk Nordhessen einen Offenen Brief an die Landräte der Landkreise Kassel, Schwalm - Eder, Waldeck Frankenberg, Werra Meißner, den Oberbürgermeister der Stadt Kassel und die Direktorin der Bundesagentur für Arbeit in Kassel. Wir dokumentieren den Brief samt der Resolution (pdf)

http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/imargen.pdf


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8


An alle SozialarbeiterInnen, BetreuerInnen und solche, die Ein Euro-JobberInnen anleiten!

„Der Text wurde von einer Genossin der Kölner Kampagne Agenturschluss geschrieben und beschreibt auf einfühlsame wie eindringliche Weise die veränderten Bedingungen der Sozialarbeit und -pädagogik in Zeiten von Hartz IV. Wir geben ihn der betroffenen erufsgruppe mit Freude als Denkzettel an die Hand. (H. Stuhlfauth)…“ Kommentar vom 20.05.05 von „Eine kritische Sozialarbeiterin“ bei der FAU http://www.fau.org/artikel/art_050520-134907


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 13

"Kommunen missbrauchen 1 E Jobs" - ver.di Personalräte befürchten Arbeitsplatzabbau

Abendschein: "Kommunen missbrauchen 1 E Jobs" - ver.di Personalräte befürchten Arbeitsplatzabbau

„Anlässlich ihrer Frühjahrstagung am 11. Mai haben sich die ver.di Personalräte der großen hessischen Städte intensiv mit der Umsetzung der Hartz IV Gesetzgebung befasst. Im Mittelpunkt stand neben der andauernden personellen Unterbesetzung der neu geschaffenen Arbeitsgemeinschaften und in den optierenden Kommunen die Einführung von Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose (sogenannte 1 € Jobs) im Kommunalen Bereich. Die Personalräte sehen in ihren Dienststellen viele Versuche, zur Zeit nicht besetzte oder in den letzten Jahren trotz fortbestehender Aufgaben abgebaute Stellen mit „1 Euro - Jobbern“ zu besetzen und auf diese Weise die strapazierten Haushalte zu sanieren…“ Meldung vom presse.dienst von ver.di Hessen vom 12. Mai 2005.

http://www.verdi-hessen.de/meldung_volltext.php3?si=42836d0ce73d3&id=4283656f91509&akt=news


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8

Kreishandwerkerschaft wirft Dortmunder Diensten (DoDi) vor, sich mit 1-Euro-Jobbern in den Markt der Maler und Lackierer zu drängen

Lackierer haben die Nase gestrichen voll

Jetzt ist der Streit da: Die Kreishandwerkerschaft wirft den Dortmunder Diensten (DoDi) vor, sich mit 1-Euro-Jobbern in den Markt der Maler und Lackierer zu drängen. Die haben die Nase davon gestrichen voll. "Wir haben Informationen darüber, dass DoDi 2004 rund 1000 Eimer Farbe à 12,5 Liter bestellt hat", so Assessor Joachim Susewind, "und die können ja auch noch woanders Farbe kaufen." Es gehe um Verschönerungsarbeiten in Schulen. Dies sei eine Menge, die ein 10- bis 12-Mann-Betrieb jährlich benötige. "Wir reden hier nicht mehr über Kosmetikarbeiten", fügt Susewind an, "das sind klassische öffentliche Aufträge fürs Handwerk." Die Firmen zahlten schließlich Steuern, "da gehört es sich, die Aufträge öffentlich auszuschreiben". Artikel von Dirk Berger in der Westfälischen Rundschau vom 09. Mai 2005.

http://archiv.westfaelische-rundschau.de/main_mappe2.asp?file=1&docid=01415506&verid=001


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8

Nach dem Studium: Hartz IV - Arbeitsgelegenheiten für HochschulabsolventInnen

Das Studium soll sich wieder lohnen. Meint wohl die Caritas und bietet „einige interessante Arbeitsgelegenheiten für HochschulabsolventInnen“ an. Selbstverständlich alle im „öffentlichen Interesse“ und „zusätzlich“. Wer das Studium also endlich geschafft hat, ganz groß rauskommen und endlich arbeiten will, statt immer nur zu protestieren, findet weitere Informationen auf der Seite der Katholischen Hochschulgemeinde an der Uni Frankfurt.

http://www.khg-frankfurt.de/sose2005/frameunten/gesellschaftethik/hartz_iv.htm


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8

Ein-Euro-Jobber kämpft um sein Recht: 52-Jähriger fühlt sich als "billige Arbeitskraft" missbraucht

Gütetermin vor Arbeitsgericht scheitert

„Nur eine "Güteverhandlung" vor dem Arbeitsgericht. Doch die Klage von Helmut W. wird bundesweit Wellen schlagen. Davon ist Wolfgang Lubig von der DGB-Rechtsschutz überzeugt. Erstmals nämlich besteht ein Euro-Jobber darauf, dass die Regelungen des Sozialgesetzbuches II eingehalten werden - nicht nur von den durch Hartz IV Gebeutelten, sondern auch vom "Maßnahmeträger"…Artikel aus dem Oberpfalznetz vom 05.05.2005.

http://www.zeitung.org/onetz/712635-118,1,0.html


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8

Hartz IV: Strenge Ämter, milde Richter

Strenge Ämter, milde Richter. Vom Auto bis zur Eigenheimzulage: Im Zweifelsfall klären die Gerichte, was ein Arbeitsloser behalten darf.
„Gut vier Monate alt ist das Hartz-IV-Gesetz mit seinen einschneidenden Änderungen. Und schon gibt es über ein Dutzend Urteile, in denen Sozialgerichte im so genannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren (ER) Entscheidungen der Arbeitsagenturen aufgehoben oder bestätigt haben…“ Artikel von Wolfgang Büser in der Sueddeutschen Zeitung vom 10.05.2005.

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/artikel/885/52833/3/


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8

AlgII und Wohnen

Bundeskoordinierungstreffen von Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen ruft zu massenhaftem Widerspruch auf

„Zur eheähnlichen Gemeinschaft und zur Nicht-Anrechnung der Eigenheimzulage gibt es nun eine Reihe richtungweisender Entscheidungen verschiedener Sozialgerichte. Das Bundesstreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) nimmt diese für die ALG-II-Betroffenen erfreulichen Gerichtsentscheidungen zum Anlass, zum massenhaften Widerspruch und zur Klage gegen die bisherigen Ablehnungsbescheide der Behörden aufzurufen. Wirtschaftsminister Clement wird aufgefordert, nun von Amtswegen zu handeln und den Betroffenen endlose und unsinnige Widerspruchs- und Gerichtsverfahren zu ersparen…“ Pressemitteilung der BAG-SHI vom 09.05.2005 mit den wichtigsten Entscheidungen zur eheähnlichen Gemeinschaft.

http://www.bag-shi.de/presse/archiv/050509-pm-bundestreffen


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8

Leitfaden Alg II/Sozialhilfe

Endlich ist es geschafft. Rainer Roth (Prof. für Sozialwissenschaften an der FH Frankfurt) und Harald Thome (Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht bei Tacheles e.V.) haben den umfangreichen Leitfaden zum Thema Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe fertig gestellt (ISBN: 3-932246-50-0). Er ist auf dem neusten Stand (März 2005), hat 364 Seiten und erläutert anhand von 123 Stichpunkten die aktuelle Rechtslage. Er kostet inklusive der Versandkosten 7,50 Euro und kann folgendermaßen bestellt werden: per Brief: AG TuWas; Gleimstr. 3; 60318 Frankfurt oder per email: agtuwas@web.de mailto:agtuwas@web.de bzw. per Fax: 069/1533-2633. Im Internet: http://www.agtuwas.de

Alle Stichpunkte, die im Leitfaden behandelt werden finden sich unter: http://www.agtuwas.de/leitfaden_sozhilfe.html Dort finden sich auch Leseproben zu folgenden Stichworten: Arbeit; Arbeitsgelegenheiten; Einstweilige Anordnung; Regelsatz.


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 8



Wir müssen unseren Newsletter vom Freitag, dem 13.05.2005 korrigieren. Die Seite der „AG tu was“ ist momentan vom Netz. Daher gelten für alle InteressentInnen des neu erschienenen „Leitfadens ALGII/Sozialhilfe“ neue Links: Endlich ist es geschafft. Rainer Roth (Prof. für Sozialwissenschaften an der FH Frankfurt) und Harald Thome (Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht bei Tacheles e.V.) haben den umfangreichen Leitfaden zum Thema Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe fertig gestellt ( ISBN: 3-932246-50-0) Er ist auf dem neusten Stand (März 2005), hat 364 Seiten und erläutert anhand von 123 Stichpunkten die aktuelle Rechtslage. Er kostet inklusive der Versandkosten 7,50 Euro und kann folgendermaßen bestellt werden: per Brief: AG TuWas; Gleimstr. 3; 60318 Frankfurt oder per email: agtuwas@web.de bzw. per Fax: 069/1533-2633.

Einige Stichpunkte, die im Leitfaden behandelt werden sowie Textauszüge finden sich unter: http://www.bag-shi.de/leitfaden-alg2


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 10
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