27
Apr
2004

Rundbrief von "KEIN PATENT AUF LEBEN!"

München, den 27.04.04

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die EU-BIO-PATENTRICHTLINIE soll nun wirklich noch vor oder kurz nach der Sommerpause durch den Bundestag umgesetzt werden. Die erste Lesung hat am 11. März 04 stattgefunden. Die Diskussion des Themas liegt einige Zeit zurück. Anlass, dass wir uns jetzt, vor der Entscheidung, zu Wort melden und noch einmal die nach wie vor strittigen Punkte hervorheben, insbesondere:

· Patente auf Gensequenzen, auch auf Gene des Menschen
· Patente auf Pflanzen
· Patente auf Tiere und auf Teile des menschlichen Körpers
· Fehlende Vorkehrungen gegen Biopiraterie (Herkunftsangaben etc)

Angehängt ist ein MUSTERBRIEF und eine POSTKARTE. Beides ist auch auf unserer Homepage zu finden. Wir möchten Sie bitten, möglichst bald die Postkarte abzuschicken und den Musterbrief oder ein selbst formuliertes Schreiben an Abgeordnete des Bundestags zu schicken. Die Namen der Abgeordneten können Sie unter – http://www.bundestag.de, dann Abgeordnete, dann Suche nach Ihrem Wahlkreis - abrufen. Wenn sie sich die Mühe um Ihre Abgeordneten nicht machen wollen, schreiben Sie an ein am Ende des Briefes aufgelistetes Mitglied des Bundestags (MdB). Die e-mail Adresse aller Bundestagsabgeordneten heißt Vorname.Nachname@bundestag.de. Falls Sie Postkarten verwenden und verteilen können, telefonieren, faxen, mailen oder schreiben Sie uns. Wir schicken sie Ihnen unentgeltlich zu.

Omega Musterbrief unter: http://www.keinpatent.de/Aktionsbrief_240404.html
oder als Dokument unter: http://www.keinpatent.de/doc/Aktionsbrief0404.pdf
Postkarte unter: http://www.keinpatent.de/doc/KeinPatent_Postkarte.pdf

In der Zwischenzeit hat sich die BUNDESREGIERUNG mehrfach bemüht, die Richtlinie umzusetzen. Der Widerstand von den verschiedensten Seiten, unter anderem vom Deutschen Bauernverband, den Kirchen, der Ärztekammer und den Krankenversicherungen, hat die Umsetzung jedoch immer wieder verzögert. Die EU-Kommission hat allerdings die säumigen Länder bereits beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Falls die Klage zum Tragen kommt, könnte es für die Bundesrepublik teuer werden. Bis dahin wird allerdings noch mindestens ein Jahr vergehen.

Beim EUROPÄISCHEN PATENTAMT (EPA) werden weiter Patente auf Pflanzen, Tiere, Gewebe und menschliche Gensequenzen angemeldet und erteilt. Die Zahlen nehmen bei den Erteilungen deutlich zu, bei den Anmeldungen aber auch ab, insbesondere bei Patenten auf Pflanzen und Gene von Pflanzen. Im vergangenen Jahr wurden 23 (11) Patente auf Tiere, 28 (15) auf Gewebe des Menschen, 63 (38) auf Pflanzen und viele auf menschliche Gensequenzen erteilt. Die Zahlen in Klammern geben die jeweilige Anzahl aus dem Jahre 2002 an. Die Patenterteilungen sind also vom Jahr 2002 zum Folgejahr in diesen Bereichen um fast 100% gestiegen!

Vor kurzem hat Greenpeace wiedereinmal einen PATENTSKANDAL am EPA durch eine große Aktion aufgedeckt. Das Patent EP 1 121 015, das im vergangenen November erteilt wurde, umfasst Verfahren zum Einfrieren von Zellen, die bei der künstlichen Befruchtung verwendet werden. Das Patent beansprucht dabei aber auch explizit menschliche Eizellen, Sperma und Embryonen. "Kein Patent auf Leben!" war an der Recherche zu diesem Patent wesentlich beteiligt. Wenn nicht eindeutige gesetzliche Grenzen gesetzt werden, machen Patente auch vor dem Menschen nicht halt und nach Ansicht von Greenpeace ist das "der Weg hin zur Industrieproduktion von Menschen".

In den nächsten Monaten werden wieder verschiedene Patenteinsprüche am EPA verhandelt: All diese Verhandlungen sind öffentlich, Sie können als Zuhörer teilnehmen

Das Patent EP 275 957 der FIRMA BAYER CROPSCIENCE (ursprünglich Hoechst, dann Aventis CropScience, heute Bayer CropScience) bezieht sich auf HERBIZIDRESISTENTE PFLANZEN. Sie sind resistent gegen Basta (auch Liberty Link oder Glufosinat genannt). Das Patent umfasst jegliche Pflanzen und deren Samen. Sortenzüchter und Landwirte geraten in Abhängigkeit der Firma Bayer, die das Saatgut und das Herbizid gleich im Doppelpack verkaufen kann. Die Verhandlung vor der Technischen Beschwerdekammer des EPA wird am 15. Juni stattfinden. Obwohl das Patent auch eindeutig nicht patentierbare Pflanzensorten umfasst, bestehen wenig Chancen, dass das Patent widerrufen wird.

Vom 5. Juli bis 9. Juli wird das KREBSMAUSPATENT EP 169 672 (Harvard, lizenziert an DuPont), ebenfalls vor der Technischen Beschwerdekammer verhandelt. Seit 1993 wird um die Annullierung dieses ersten Europäischen Patentes auf Säugetiere gerungen, vor allem mit ethischer Begründung,. Wenn es um Ethik geht, erklärt sich das Europäische Patentamt allerdings fast immer für inkompetent - und entscheidet für das Patent. Das heißt, mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Biotechnologie müssen die Patentierungsverbote ergänzt werden.

Wir werden zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung und Aktivitäten berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ruth Tippe
KEIN PATENT AUF LEBEN!
Dr. Ruth Tippe
Frohschammerstr. 14,
80807 München

Tel.: 089/35651842 oder 0172/8963858
Fax: 089/3596622
e-mail: rtippe@keinpatent.de
http://www.keinpatent.de


München, den 27.04.04

Bundestags-Abgeordnete zum Anschreiben

Hilde Mattheis (SPD)
Michael Müller (SPD)
René Röspel (SPD)
Joachim Stünker (SPD)
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD)
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
Dr. Reinhard Loske (B90/GR)
Dr. Maria Böhmer (CDU)
Hubert Hüppe (CDU)
Barbara Lanzinger (CSU)
Thomas Rachel (CDU)
Horst Seehofer (CSU)
Michael Kauch (FDP)

Schreiben (Originalschreiben von "Kein Patent auf Leben siehe oben) von Omega an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 27.04.04 per E-Mail versandt:

EU-Biopatent-Richtlinie nicht umsetzen!

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

in Kürze steht die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie 98/44/EG in nationales Patentrecht an. Die erste Lesung dazu hat am 11.3.04 stattgefunden. Die Gesetzesvorlage ist allerdings höchst umstritten. Anfang April hat Greenpeace in einer von der Presse stark beachteten Aktion den Fall des Embryo-Patentes EP 1 121 015 aufgedeckt. Dieses Patent zeigt wieder einmal, wie dringlich es ist, die Patentierungsverbote zu ergänzen und zu präzisieren. Die Biopatent-Richtlinie, nach der im Europäischen Patentamt geprüft und entschieden wird, ist nicht klar und eindeutig genug. Ständig kommt es zu neuen skandalösen Patenterteilungen, auch in Bezug auf den Menschen. Dieses Embryo-Patent wurde im November vergangenen Jahres vom Europäischen Patentamt erteilt, obwohl es ausdrücklich Ansprüche auf menschliche Embryonen enthält.

Zeitnah zur Umsetzung werden zwei Patenteinsprüche am Europäischen Patentamt (EPA) verhandelt, die ebenfalls die Unzulänglichkeit der im EPA geltenden und in Deutschland vorgesehenen Regelungen verdeutlichen:

-- Im Juni wird ein Patent der Firma Bayer CropScience, vormals Hoechst, verhandelt. Das Patent umschließt jegliche Pflanze, die gegen das Herbizid Basta resistent ist. Es umschließt auch das Saatgut, das aus diesen Pflanzen gewonnen wird. Es bringt damit Sortenzüchter und Landwirte in direkte Abhängigkeit von Bayer.

-- Im Juli geht das Krebsmauspatent (Harvard/Dupont) in die nächste und entscheidende Verhandlungsrunde. Es ist das erste Patent, das in Europa auf ein Säugetier erteilt wurde. Die Herausforderung, der Schock zeigte sich damals an der Vielzahl und an der Art der Einsprüche: mit 17 Einsprüchen, alle nicht kommerzieller Art, wurde ein neuer Rekord aufgestellt. Doch das Patentamt verzögerte das Verfahren über fast 10 Jahre und wies dann in der Verhandlung die Einsprüche zurück. So werden Fakten geschaffen, die die ethischen Schranken immer weiter verschieben und öffnen.

Unsere Forderungen:

· Keine Patente auf Gensequenzen. Auch die Angabe einer Funktion, wie sie in der EU-Richtlinie gefordert wird, ist unbefriedigend, da die meisten Gene multifunktionell sind und verschiedenste Prozesse beeinflussen. Patente blockieren die freie Nutzung der geschützten Gene/ DNA-Sequenzen und behindern so die weitere Forschung und Entwicklung durch andere.

· Keine Patente auf Pflanzen. Pflanzenpatente schließen auch Pflanzensorten mit ein, die nach der EU-Richtlinie explizit von der Patentierung ausgeschlossen sein sollen. Pflanzenzucht wird zunehmend monopolisiert, Landwirte geraten in die Abhängigkeit von Patentinhabern.

· Keine Patente auf Tiere oder Teile des Menschen (Organe bis Gene). Der Mensch darf nicht Gegenstand kommerzieller Interessen werden. Der Respekt vor der Mitgeschöpflichkeit verbietet auch Patente auf Tiere. Patente bedeuten hier Grenzüberschreitungen, die aus ethischer Sicht nicht akzeptiert werden dürfen.

· Vorkehrungen gegen Biopiraterie. Der Diebstahl von biologischen Ressourcen und Traditionswissen durch Patentierung trifft vor allem Entwicklungsländer. Biopiraterie ist eine Folge der Patentierbarkeit biologischer Ressourcen. Die Richtlinie bietet keinen verbindlichen Ansatz zu Schutz oder Interessenausgleich.

Frankreich und Belgien wollen bei der Umsetzung in nationales Recht auch Korrekturen im Text verankern. Auch viele andere Länder verzögern den Umsetzungsprozess, weil sie mit dem Text der Richtlinie nicht einverstanden sind. Solches Problembewusstsein ist eine Ermutigung, mit diesen und anderen Ländern zu koalieren und gemeinsam die EU-Kommission zu einer Revision der Richtlinie zu bewegen. Das wäre auch ein positives Signal an die Entwicklungsländer, die Ziel von Biopiraterie sind und überhaupt jede Patentierung von Lebewesen ablehnen .

Die Umsetzung der Richtlinie in der vorliegenden Form würde Missstände, würde Fehlentwicklungen gesetzlich festschreiben.

Stimmen Sie gegen die Umsetzung und fordern Sie Revision in Brüssel!

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Omega
Klaus Rudolph
Redaktion der Bürgerwelle e.V.

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