15
Mai
2006

Mobilfunk: Jurist rät Bürgern zu Klage

HLV INFO 61/AT

15-05-2006

Prof. Dr. Karl Richter 15-05-06

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die angefügten Zeitungsberichte hier auch an einige externe Gesprächspartner, mit denen ich im Kontakt stehe. Sie können auch über Mailverteiler weiter verbreitet werden.

Dass es in den eigenen Reihen Juristen gibt, die sich sehr zurückhaltend zu den Chancen äußern, will ich nicht verschweigen und eben deshalb die juristischen Fragen demnächst weiter sondieren, auch ganz unabhängig davon die Frage einer Sammelklage in Straßburg weiter verfolgen. Aber zunächst einmal freut mich die deutliche Antwort auf schamlose Verharmlosungen, die unsere Landesregierung kurz zuvor in die Presse gebracht hatte.

Beste Grüße

Karl Richter


Saarbrücker Zeitung, 15.5.06, C2]

Mobilfunk: Jurist rät Bürgern zu Klage

von Sz-Redakteur Gerhard Franz

Saarländische Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkanlagen haben prominente Unterstützung erhalten: Erich Schöndorf, früherer Chef-Ankläger im Fall gegen Holzschutzmittel-Produzenten. Bei einer Veranstaltung in Homburg riet er den Bürgerinitiativen Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Mobilfunk-Betreiber zu erheben.

Homburg. Die Anklage gegen die Betreiber von Mobilfunknetzen, die in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten Masten und Antennen errichten, bekommt starke Unterstützung. Der frühere Chef-Ankläger gegen die Produzenten von Holzschutzmitteln, Erich Schöndorf aus Frankfurt, will den saarländischen Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk bei der Formulierung einer Strafanzeige wegen Körperverletzung behilflich sein.

Schöndorf war nach Homburg eingeladen worden, um über die Parallelen zwischen seinem Holzschutzmittel-Fall in Frankfurt Mitte der 80er bis Mitte der 90er Jahre und der aktuellen Mobilfunk-Problematik zu referieren. Der Titel der Veranstaltung lautete: "Mobilfunk und Holzschutzmittel - eine Katastrophe wiederholt sich".

Schöndorf erklärte: "Der Mobilfunk ist eine Dublette zum Holzschutz." In beiden Fällen seien die "Täter unsichtbar", auch leugne man hier wie da die gesundheitlichen Folgen des Handelns.

Schöndorf schlug seinen Zuhörern im Sitzungssaal des Homburger Rathauses vor, "die strafrechtliche Schiene zu fahren". Mit anderen Worten: Die Mobilfunk-Betroffenen sollten Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Mobilfunk-Betreiber erstatten, wenn sie erfolgreich sein wollten. Denn bei Klagen etwa auf Unterlassung sei es immer möglich, dass man unterliege oder es zu einem Vergleich komme, wobei die Bürgerinitiative selbst Geld in die Hand nehmen müsste. Doch bei einer Klage auf Körperverletzung wegen gesundheitlicher Schädigung sei dieses Risiko komplett ausgeschlossen.

Im Übrigen ging Erich Schöndorf davon aus, dass man eine körperliche Schädigung durch Mobilfunk durchaus nachweisen könne, wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft im Holzschutzmittel-Fall dies damals mit einem "50er Kollektiv" von Familien mit kranken Menschen getan habe. Seinerzeit habe man anhand eines umfangreichen Fragebogens nachgewiesen, dass in diesen Familien "ein bestimmtes Muster von Beschwerden" auf Grund des Gebrauchs von Holzschutzmitteln aufgetreten sei. Immerhin habe man es bei den Holzschutzmitteln im Wesentlichen mit zwei Giften zu tun gehabt, gegen Insekten und gegen Pilze: mit Lindan und Pentachlorphenol.

Für die Verantwortlichen habe es damals "ein Jahr auf Bewährung" gegeben. Das sei insofern ein Erfolg gewesen, als überhaupt eine Strafe gegen die Verantwortlichen ausgesprochen worden sei. Denn damit habe das Gericht die Schädlichkeit der Holzschutzmittel für die Gesundheit anerkannt. Insofern war für Schöndorf die Relativierung des Urteils in der nächsten Instanz nur von nachgeordneter Bedeutung.

Beim Mobilfunk, der "zum gleichen stillen Skandal zu werden droht", seien die Grenzwerte der Strahlung genau so ein Dreh- und Angelpunkt für die Auswirkung auf die Gesundheit wie bei den Holzschutzmitteln, wo man die erlaubte Belastung für den Menschen Schritt für Schritt reduziert habe. Beim Mobilfunk sei für den Grenzwert der menschlichen Belastung eine Institution verantwortlich, die angebe, im Dienst der Weltgesundheitsorganisation WHO zu stehen. In Wahrheit sei dies aber gar nicht der Fall, so Schöndorf, wie aus der einschlägigen Literatur zu ersehen sei.

Zur Person

Bekannt wurde der Frankfurter Jurist Professor Erich Schöndorf vor allem durch den Holzschutzmittel-Prozess. In dem Verfahren ging es bis Mitte der 90er Jahre um die gesundheitlichen Schäden, die PCP- und lindanhaltige Holzschutzmittel auslösen können. Die Verurteilung gegen zwei Ex-Manager der Hersteller-Firma wegen mehrfacher Körperverletzung wurde später wieder aufgehoben. Schöndorf, der heute Umweltrecht in Frankfurt lehrt, war damals noch als Staatsanwalt tätig. Inzwischen ist er ein scharfer Kritiker der Justiz. Seinen Kollegen wirft er vor, es fehle ihnen oft der Mut, bei Chemie-Konzernen geltendes Recht entsprechend anzuwenden. red

Omega zu Prof. Erich Schöndorf siehe auch unter:
http://tinyurl.com/m4tvg
http://tinyurl.com/nm6ro

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Leitfaden für den Schriftwechsel von Mobilfunkerkrankten mit den Behörden
http://www.izgmf.de/Kontakte/Meldestellen/Leitfaden/leitfaden.html
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