Jetzt oder nie – sauberes Saatgut für Europa!
Marienstr.19, D-10117 Berlin, Tel.: 030 27590309,
Fax: 030 27590312,
Email info@saveourseeds.org , Web: http://www.saveourseeds.org
Save our Seeds
Jetzt oder nie – sauberes Saatgut für Europa!
Berlin, 26. März 2004
Liebe Freundinnen und Freunde von "Save our Seeds"!
Die Europäische Kommission will in den nächsten Wochen einen neuen Richtlinien-Entwurf zur “zufälligen Anwesenheit“ von gentechnisch veränderten Organismen im Saatgut vorlegen. Ein erster Richtlinien-Entwurf zur Saatgut-Verunreinigung mit GVOs wurde im Oktober letzten Jahres aufgrund unserer massiver Proteste und der Intervention verschiedener Regierungen und des Europäischen Parlaments zurückgezogen.
Jetzt liegen uns vertrauenswürdige Informationen aus Brüssel vor, denen zufolge sich die beteiligten Generaldirektionen für Umwelt, Verbraucherschutz und Landwirtschaft vergangene Woche darauf geeinigt haben, im wesentlichen die gleichen Verunreinigungsgrenzwerte wie im Oktober erneut vorzuschlagen: 0,3 % für Raps, 0,5 % für Rüben und Kartoffeln, bei Mais war man sich noch nicht ganz einig, ob 0,3 % oder 0,5 % vorgeschlagen werden sollen. Wenn GVOs unterhalb dieser Grenzwerte künftig ohne Kennzeichnung in konventionellem und biologischem Saatgut enthalten sein dürfen, würde eine gentechnik-freie Landwirtschaft praktisch unmöglich: Landwirte können nicht mehr kontrollieren ob sie Gentechnik anbauen oder nicht, Lebensmittelhersteller müssten zu hohen Kosten testen, wie hoch die GVO-Verunreinigung jeweils ist, Verbraucher, die auf Gentechnik verzichten wollen, müssten die Zeche bezahlen und die Gentechnik-Industrie würde "realistische Grenzwerte" fordern, die höher und höher werden.
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden beiden Wochen den EU-Kommissaren zur Kommentierung vorgelegt. Kurz nach Ostern soll er dann offiziell verabschiedet werden. Es bleibt also nur noch wenig Zeit, direkten Einfluss auf die Kommissionsentscheidung zu nehmen.
Wir bitten Sie deshalb, möglichst schnell aktiv zu werden: Schreiben, telefonieren, faxen Sie an die zuständige Kommissarin für Umwelt, Margot Wallström, Ihren Protest und fordern Sie, dass Gentechnik im Saatgut auch künftig an der Nachweisgrenze gekennzeichnet werden muß.
Anbei finden Sie eine Liste von Argumenten für sauberes Saatgut, sowie einen Brief, den wir an Frau Wallström zu diesem Thema geschrieben haben. Mehr dazu unter http://www.saveourseeds.org .
Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren?
Die Richtlinie wird von der Kommission einem "Ständigen Ausschuß für GVOs" vorgeschlagen, in dem die Mitgliedsstaaten der EU vertreten sind. Wenn dieser dem Vorschlag mit 2/3 Mehrheit zustimmt, wird sie Gesetz. Stimmt er dem Vorschlag nicht zu, wird er an den Ministerrat weitergeleitet, der ihn allerdings seinerseits nur mit einer 2/3 Mehrheit ablehnen kann. Kommt diese Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten (ab 1. Mai 25) nicht zustande, kann die Kommission den Vorschlag umsetzen. Er hat dann unmittelbare Gesetzeskraft. Zusätzlich wird der Vorschlag vom "Ständigen Ausschuss für Saatgut" behandelt. Dort ist er angenommen, wenn nicht eine 2/3 Mehrheit gegen ihn stimmt, andernfalls entscheidet der Ministerrat wie oben. Praktisch bedeutet dies, dass die Richtlinie in jedem Falle angenommen wird, wenn nicht 2/3 aller Mitgliedsstaaten dagegen stimmen. Die Bundesregierung hat sich bisher in der Frage nicht geeinigt, würde sich also enthalten.
Was Sie tun können
Unser dringendstes Ziel ist es zunächst, den Verantwortlichen zu verdeutlichen, wie ernst es den Bürgern in der Europäischen Union mit diesem Thema ist. Was immer Sie dazu beitragen können, sollten Sie jetzt tun. Bitte schicken Sie Briefe an die zuständigen Kommissare Wallström, Byrne, Fischler und Prodi.
Zusätzlich zur Zahl der Einsprüche, die bei der Kommission eingehen, ist es wichtig, wer sich an sie wendet. Große Organisationen und Institutionen aus ihren jeweiligen Fachgebieten sind besonders wichtig. Ebenso sind landwirtschaftliche und Lebensmittel verarbeitende Unternehmen von besonderer Bedeutung. Die Kommission macht ihre Vorschläge, obwohl sie weiss, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Gentechnik in Lebensmitteln und in der Natur ablehnen. Sie scheint sich allerdings noch nicht im Klaren darüber zu sein, dass die geplante Richtlinie auch erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen wird. Sie hat entsprechend der Intensität der Lobbyarbeit dieser Unternehmen v.a. die Agrarchemie- und Gentechnikunternehmen im Auge, nicht aber die Vielzahl von lebensmittelverarbeitenden Unternehmen, die ein Vielfaches des Umsatzes und der Arbeitsplätze der Agrarindustrie vertreten. Unabhängig davon sie den Einsatz der Gentechnik beurteilt, sollte sie die Interessen von Millionen Beschäftigten und kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Bereich mehr schützen als die einiger weniger multinationaler Gentechnik-Konzerne.
Ausserdem können Sie
- Die Petition "Save our Seeds" unterzeichnen und dies ihren Bekannten und Organisationen und Unternehmen, denen Sie angehören, vorschlagen
- Diesen Brief an andere weiterleiten
- Sich an ihre Bundestags-, Landtags- und besonders Europa-Abgeordneten wenden, die demnächst wiedergewählt werden wollen
- Sich an unserer Postkarten-Aktion an den Bundeskanzler beteiligen
- Auf unserer internet-Seite weitere Aktionsvorschläge finden
Adressen und Kontakte
Die gemeinsame Postanschrift der Europäischen Kommission ist:
200, rue de la Loi, B-1049 Brussels, Belgien
Die Email-Adressen der Kommissare und ihrer Mitarbeiter setzten sich wie folgt zusammen: vorname.nachname@cec.eu.int
Romano Prodi, Präsident der Kommission
Zuständiges Kabinettsmitglied: Rudolf Strohmeier, Tel. +32.2.2962341
Sekretariat: Françoise Aronson +32.2.2992275
Sprecher: Reijo Kemppinen, Tel.: +32.2.295 33 58
Margot Wallström, Kommissarin für Umweltschutz (federführend)
Tel.: + 322 2981800, Fax: + 322 2981899
Zuständiges Kabinettsmitglied: Antonia Carparelli Tel. + 32 2 2993428
Sprecherin: Ms. Ewa Hedlund, Tel. + 32 2 2991223,
Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft
franz.fischler@cec.eu.int
Zuständiges Kabinettsmitglied:: Oliver Drewes, Tel.: +322 29-92421/80507,
Sprecher: Gregor Kreuzhuber, Tel. +322 29-6 65 65, Fax: +322 296 42 84
Sekretariat: Roswitha Kagel, Tel.: +322 29-66927/60129
David Byrne, Kommissar für Verbraucherschutz (!)
Zuständiges Kabinettsmitglied: Frau Bardenhewer +32 2 2981499
Sprecherin: Beate Gminder, Tel: 0032/2/2965694 Fax: 0032/2/2964284 , Mobil: 0032/498/965694
Zehn Argumente für sauberes Saatgut
1. Die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung und Möglichkeit der Rückholung von GVOs wird praktisch verunmöglicht, wenn Bauern und zuständige Behörden nicht mehr wissen wo über GVOs angebaut werden. Auch die gesetzlich mögliche Beschränkung der Zulassung von GVOs auf bestimmte Gebiete oder Anbaumethoden würde praktisch unmöglich.
2. Da Saatgut sich vermehrt, können kleine Ausgangsmengen zu massiver Verbreitung führen.
3. Die Kennzeichnung von Saatgut dient deshalb nicht allein der Verbraucherinformation und Wahlfreiheit, sondern ist die Voraussetzung für das gesetzlich vorgeschriebene Zulassungsverfahren und Risiko-Management
4. Wenn in allem Saatgut eine gewisse Menge an GVOs angenommen werden muß, sind Landwirte, Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -händler gezwungen auch sämtliche Rohstoffe und Produkte daraufhin zu untersuchen, ob die jeweilige Verunreinigung nicht bereits den Grenzwert für die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung (maximal 0,9 %) überschreitet.
a. Das wird die Kosten gentechnikfreier Produktion massiv erhöhen und denen aufbürden, die auf Gentechnik verzichten wollen
b. Da die Erntemengen die Saatgutmengen um das 5 bis 150-fache übersteigen würden die Test- und Kontrollkosten ohne Not um Größenordnungen nach oben getrieben
5. Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen und Zonen würde ohne gentechnikfreies Saatgut praktisch unmöglich
6. Saatgutunternehmen haben hochentwickelte Systeme für die Reinheitskontrolle ihrer Produkte. Sie müssen darüber hinaus ohnehin das Saatgut auf GVO-Spuren untersuchen. Die Richtlinie würde also dazu führen, dass wichtige Informationen, die diesen Unternehmen vorliegen den Landwirten mutwillig vorenthalten werden
7. Sollten GVOs in Zukunft kommerziell angebaut werden, wären weitere Verunreinigungen unvermeidlich. Bei einer Grundverunreinigung des Saatgutes müsste ein erheblich höherer Aufwand getrieben werden, um zu vermeiden, dass die Ernte der benachbarten Felder nicht ebenfalls als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden muß. Koexistenz zwischen GVO-Anbau und gentechnikfreier Landwirtschaft würde noch schwieriger und kostenintensiver, Haftungsfragen würden noch komplizierter.
8. Bio-Bauern, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, auf GVOs zu verzichten, könnten das gentechnisch verunreinigte, konventionelle Saatgut weder in der Produktion noch in der Züchtung einsetzen. Eine vollständig abgetrennte biologische Saatgutproduktion und -entwicklung wäre von ihnen andererseits kaum zu finanzieren. Sie würden bewusst und massiv geschädigt und könnten bestimmte Feldfrüchte möglicherweise gar nicht mehr anbauen.
9. Das Recht der Landwirte, Saatgut nachzuzüchten, würde wegen der Gefahr einer Anreicherung gentechnischer Verunreinigung erheblich eingeschränkt, zum Vorteil der Saatgutunternehmen und zum Nachteil der Landwirte und der Vielfalt auf den Äckern.
10. Saatgut-Tests der zuständigen Behörden haben in den vergangenen Jahren ergeben, dass gentechnische Verunreinigungen oberhalb der verlässlichen Nachweisgrenze von 0,1 % kaum vorkamen, auch nicht in Saatgut, dass aus GVO anbauenden Ländern wie den USA importiert wurde. Auch das Österreichische Saatgut-Gesetz, das jegliche GVO-Verunreinigung verbietet (nicht nur kennzeichnungspflichtig macht) wird seit zwei Jahren problemlos eingehalten. Die Richtlinie würde also ohne Not den gegenwärtig von der Industrie eingehaltenen Standard herabsetzen.
Fax: 030 27590312,
Email info@saveourseeds.org , Web: http://www.saveourseeds.org
Save our Seeds
Jetzt oder nie – sauberes Saatgut für Europa!
Berlin, 26. März 2004
Liebe Freundinnen und Freunde von "Save our Seeds"!
Die Europäische Kommission will in den nächsten Wochen einen neuen Richtlinien-Entwurf zur “zufälligen Anwesenheit“ von gentechnisch veränderten Organismen im Saatgut vorlegen. Ein erster Richtlinien-Entwurf zur Saatgut-Verunreinigung mit GVOs wurde im Oktober letzten Jahres aufgrund unserer massiver Proteste und der Intervention verschiedener Regierungen und des Europäischen Parlaments zurückgezogen.
Jetzt liegen uns vertrauenswürdige Informationen aus Brüssel vor, denen zufolge sich die beteiligten Generaldirektionen für Umwelt, Verbraucherschutz und Landwirtschaft vergangene Woche darauf geeinigt haben, im wesentlichen die gleichen Verunreinigungsgrenzwerte wie im Oktober erneut vorzuschlagen: 0,3 % für Raps, 0,5 % für Rüben und Kartoffeln, bei Mais war man sich noch nicht ganz einig, ob 0,3 % oder 0,5 % vorgeschlagen werden sollen. Wenn GVOs unterhalb dieser Grenzwerte künftig ohne Kennzeichnung in konventionellem und biologischem Saatgut enthalten sein dürfen, würde eine gentechnik-freie Landwirtschaft praktisch unmöglich: Landwirte können nicht mehr kontrollieren ob sie Gentechnik anbauen oder nicht, Lebensmittelhersteller müssten zu hohen Kosten testen, wie hoch die GVO-Verunreinigung jeweils ist, Verbraucher, die auf Gentechnik verzichten wollen, müssten die Zeche bezahlen und die Gentechnik-Industrie würde "realistische Grenzwerte" fordern, die höher und höher werden.
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden beiden Wochen den EU-Kommissaren zur Kommentierung vorgelegt. Kurz nach Ostern soll er dann offiziell verabschiedet werden. Es bleibt also nur noch wenig Zeit, direkten Einfluss auf die Kommissionsentscheidung zu nehmen.
Wir bitten Sie deshalb, möglichst schnell aktiv zu werden: Schreiben, telefonieren, faxen Sie an die zuständige Kommissarin für Umwelt, Margot Wallström, Ihren Protest und fordern Sie, dass Gentechnik im Saatgut auch künftig an der Nachweisgrenze gekennzeichnet werden muß.
Anbei finden Sie eine Liste von Argumenten für sauberes Saatgut, sowie einen Brief, den wir an Frau Wallström zu diesem Thema geschrieben haben. Mehr dazu unter http://www.saveourseeds.org .
Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren?
Die Richtlinie wird von der Kommission einem "Ständigen Ausschuß für GVOs" vorgeschlagen, in dem die Mitgliedsstaaten der EU vertreten sind. Wenn dieser dem Vorschlag mit 2/3 Mehrheit zustimmt, wird sie Gesetz. Stimmt er dem Vorschlag nicht zu, wird er an den Ministerrat weitergeleitet, der ihn allerdings seinerseits nur mit einer 2/3 Mehrheit ablehnen kann. Kommt diese Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten (ab 1. Mai 25) nicht zustande, kann die Kommission den Vorschlag umsetzen. Er hat dann unmittelbare Gesetzeskraft. Zusätzlich wird der Vorschlag vom "Ständigen Ausschuss für Saatgut" behandelt. Dort ist er angenommen, wenn nicht eine 2/3 Mehrheit gegen ihn stimmt, andernfalls entscheidet der Ministerrat wie oben. Praktisch bedeutet dies, dass die Richtlinie in jedem Falle angenommen wird, wenn nicht 2/3 aller Mitgliedsstaaten dagegen stimmen. Die Bundesregierung hat sich bisher in der Frage nicht geeinigt, würde sich also enthalten.
Was Sie tun können
Unser dringendstes Ziel ist es zunächst, den Verantwortlichen zu verdeutlichen, wie ernst es den Bürgern in der Europäischen Union mit diesem Thema ist. Was immer Sie dazu beitragen können, sollten Sie jetzt tun. Bitte schicken Sie Briefe an die zuständigen Kommissare Wallström, Byrne, Fischler und Prodi.
Zusätzlich zur Zahl der Einsprüche, die bei der Kommission eingehen, ist es wichtig, wer sich an sie wendet. Große Organisationen und Institutionen aus ihren jeweiligen Fachgebieten sind besonders wichtig. Ebenso sind landwirtschaftliche und Lebensmittel verarbeitende Unternehmen von besonderer Bedeutung. Die Kommission macht ihre Vorschläge, obwohl sie weiss, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Gentechnik in Lebensmitteln und in der Natur ablehnen. Sie scheint sich allerdings noch nicht im Klaren darüber zu sein, dass die geplante Richtlinie auch erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen wird. Sie hat entsprechend der Intensität der Lobbyarbeit dieser Unternehmen v.a. die Agrarchemie- und Gentechnikunternehmen im Auge, nicht aber die Vielzahl von lebensmittelverarbeitenden Unternehmen, die ein Vielfaches des Umsatzes und der Arbeitsplätze der Agrarindustrie vertreten. Unabhängig davon sie den Einsatz der Gentechnik beurteilt, sollte sie die Interessen von Millionen Beschäftigten und kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Bereich mehr schützen als die einiger weniger multinationaler Gentechnik-Konzerne.
Ausserdem können Sie
- Die Petition "Save our Seeds" unterzeichnen und dies ihren Bekannten und Organisationen und Unternehmen, denen Sie angehören, vorschlagen
- Diesen Brief an andere weiterleiten
- Sich an ihre Bundestags-, Landtags- und besonders Europa-Abgeordneten wenden, die demnächst wiedergewählt werden wollen
- Sich an unserer Postkarten-Aktion an den Bundeskanzler beteiligen
- Auf unserer internet-Seite weitere Aktionsvorschläge finden
Adressen und Kontakte
Die gemeinsame Postanschrift der Europäischen Kommission ist:
200, rue de la Loi, B-1049 Brussels, Belgien
Die Email-Adressen der Kommissare und ihrer Mitarbeiter setzten sich wie folgt zusammen: vorname.nachname@cec.eu.int
Romano Prodi, Präsident der Kommission
Zuständiges Kabinettsmitglied: Rudolf Strohmeier, Tel. +32.2.2962341
Sekretariat: Françoise Aronson +32.2.2992275
Sprecher: Reijo Kemppinen, Tel.: +32.2.295 33 58
Margot Wallström, Kommissarin für Umweltschutz (federführend)
Tel.: + 322 2981800, Fax: + 322 2981899
Zuständiges Kabinettsmitglied: Antonia Carparelli Tel. + 32 2 2993428
Sprecherin: Ms. Ewa Hedlund, Tel. + 32 2 2991223,
Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft
franz.fischler@cec.eu.int
Zuständiges Kabinettsmitglied:: Oliver Drewes, Tel.: +322 29-92421/80507,
Sprecher: Gregor Kreuzhuber, Tel. +322 29-6 65 65, Fax: +322 296 42 84
Sekretariat: Roswitha Kagel, Tel.: +322 29-66927/60129
David Byrne, Kommissar für Verbraucherschutz (!)
Zuständiges Kabinettsmitglied: Frau Bardenhewer +32 2 2981499
Sprecherin: Beate Gminder, Tel: 0032/2/2965694 Fax: 0032/2/2964284 , Mobil: 0032/498/965694
Zehn Argumente für sauberes Saatgut
1. Die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung und Möglichkeit der Rückholung von GVOs wird praktisch verunmöglicht, wenn Bauern und zuständige Behörden nicht mehr wissen wo über GVOs angebaut werden. Auch die gesetzlich mögliche Beschränkung der Zulassung von GVOs auf bestimmte Gebiete oder Anbaumethoden würde praktisch unmöglich.
2. Da Saatgut sich vermehrt, können kleine Ausgangsmengen zu massiver Verbreitung führen.
3. Die Kennzeichnung von Saatgut dient deshalb nicht allein der Verbraucherinformation und Wahlfreiheit, sondern ist die Voraussetzung für das gesetzlich vorgeschriebene Zulassungsverfahren und Risiko-Management
4. Wenn in allem Saatgut eine gewisse Menge an GVOs angenommen werden muß, sind Landwirte, Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -händler gezwungen auch sämtliche Rohstoffe und Produkte daraufhin zu untersuchen, ob die jeweilige Verunreinigung nicht bereits den Grenzwert für die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung (maximal 0,9 %) überschreitet.
a. Das wird die Kosten gentechnikfreier Produktion massiv erhöhen und denen aufbürden, die auf Gentechnik verzichten wollen
b. Da die Erntemengen die Saatgutmengen um das 5 bis 150-fache übersteigen würden die Test- und Kontrollkosten ohne Not um Größenordnungen nach oben getrieben
5. Die Einrichtung gentechnikfreier Regionen und Zonen würde ohne gentechnikfreies Saatgut praktisch unmöglich
6. Saatgutunternehmen haben hochentwickelte Systeme für die Reinheitskontrolle ihrer Produkte. Sie müssen darüber hinaus ohnehin das Saatgut auf GVO-Spuren untersuchen. Die Richtlinie würde also dazu führen, dass wichtige Informationen, die diesen Unternehmen vorliegen den Landwirten mutwillig vorenthalten werden
7. Sollten GVOs in Zukunft kommerziell angebaut werden, wären weitere Verunreinigungen unvermeidlich. Bei einer Grundverunreinigung des Saatgutes müsste ein erheblich höherer Aufwand getrieben werden, um zu vermeiden, dass die Ernte der benachbarten Felder nicht ebenfalls als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden muß. Koexistenz zwischen GVO-Anbau und gentechnikfreier Landwirtschaft würde noch schwieriger und kostenintensiver, Haftungsfragen würden noch komplizierter.
8. Bio-Bauern, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, auf GVOs zu verzichten, könnten das gentechnisch verunreinigte, konventionelle Saatgut weder in der Produktion noch in der Züchtung einsetzen. Eine vollständig abgetrennte biologische Saatgutproduktion und -entwicklung wäre von ihnen andererseits kaum zu finanzieren. Sie würden bewusst und massiv geschädigt und könnten bestimmte Feldfrüchte möglicherweise gar nicht mehr anbauen.
9. Das Recht der Landwirte, Saatgut nachzuzüchten, würde wegen der Gefahr einer Anreicherung gentechnischer Verunreinigung erheblich eingeschränkt, zum Vorteil der Saatgutunternehmen und zum Nachteil der Landwirte und der Vielfalt auf den Äckern.
10. Saatgut-Tests der zuständigen Behörden haben in den vergangenen Jahren ergeben, dass gentechnische Verunreinigungen oberhalb der verlässlichen Nachweisgrenze von 0,1 % kaum vorkamen, auch nicht in Saatgut, dass aus GVO anbauenden Ländern wie den USA importiert wurde. Auch das Österreichische Saatgut-Gesetz, das jegliche GVO-Verunreinigung verbietet (nicht nur kennzeichnungspflichtig macht) wird seit zwei Jahren problemlos eingehalten. Die Richtlinie würde also ohne Not den gegenwärtig von der Industrie eingehaltenen Standard herabsetzen.
Starmail - 1. Apr, 18:38