16
Mai
2006

In Hessen ist Lehrern die Thematisierung Mobilfunk in Schulen strengstens untersagt

Dazu folgende Richtigstellung:
Kritische Diskussionen über das Thema "Mobilfunk"
http://omega.twoday.net/stories/2131039/

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HLV INFO 62/AT

16-05-2006

Thema GEW Tagung 15.05.06 in Frankfurt

Über die Veranstaltung „Elektrosmog im Klassenzimmer“ hatten wir mit unserer Info Nr. 60 am 11.05.06 berichtet.

Lesen Sie hierzu den Kurzkommentar von Herrn Kampschulte.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass seitens des Hessischen Kultus- und Sozialministeriums den Lehrern die Thematisierung Mobilfunk in Schulen strengstens untersagt ist!

Die Verzahnung Politik und den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie wirft einen deutlichen Schatten, wie die HLV Redaktion meint.

Alfred Tittmann

HLV


Kampschulte, Frankfurt 16-05-06

Sehr geehrter Herr Tittmann,

ich habe gestern den Termin der Fachtagung der GEW wahrgenommen. Anwesend waren ca. 50 Personen fast alles Lehrer. Es fanden im gleichen Haus noch weitere Veranstaltungen der GEW statt, jedoch zu anderen Themen.

Dr. Siegfried Schwarzmüller hielt den uns bekannten Vortrag über die Gefahren des Mobilfunks, er ist ja auch noch Baubiologe.

Er hatte auch eine DVD dabei, die in anschaulicher Weise die Gefahren des Mobilfunks aufzeigte. Im Großen und Ganzen ging es bei dem Gespräch darum, die Lehrer für das Thema Mobilfunk zu interessieren und darauf vor zubereiten, mit den Schülern das Thema Mobilfunk zu diskutieren. Dies ist jedoch den Lehren zurzeit vom Ministerium strengstens untersagt!! Es darf in der Schule nicht das Thema Mobilfunk besprochen werden. Es findet eine Unterschriftensammlung unter Lehren statt mit der Vorgabe, dass dieses Thema in der Schule bearbeit werden darf. Einige Lehrer waren an der DVD und uns bekannten Büchern sehr interessiert.

Es muss meines Erachtens auch Druck von Seiten der Eltern auf die Schule ausgeübt werden, damit das Thema endlich in den Unterricht aufgenommen werden kann (Elternbeirat, Landeselternbeirat).

In der Anlage ist ein Beschlussantrag des Landesvorstandes der GEW Hessen im Entwurf.

Es wurde den Lehrern sehr deutlich vorgeführt, welcher Strahlenbelastung sie und die Kinder im Klassenraum ausgesetzt sind. Durch Handy und Laptop und andere Strahlenquellen, auch welche Sicherheitsabstände eingehalten werden müssten, um den so genannten „Grenzwerten“ gerecht zu werden. Danach wäre ein Bedienen der Laptops überhaupt nicht möglich. Wie ich noch erfahren habe werden in Frankfurt Schulen nicht mit WLAN-Technik ausgestattet sondern werden aus Sicherheitsgründen verkabelt, so ein Vertreter des Schulamtes.

Mit freundlichen Grüssen

Ute u. Gerhard Kampschulte

(s. hierzu auch die anhängende pdf-Datei “Beschlussantrag für ein strahlungsfreies Lernumfeld“)
http://www.buergerwelle.de/pdf/gew_beschlussantrag_strahlungsfreies_lernumfeld.pdf

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Elektrosmog im Klassenzimmer
http://omega.twoday.net/stories/1870495/



http://omega.twoday.net/search?q=Schwarzm%C3%BCller

Handy-Verbot an Schulen

http://freepage.twoday.net/stories/1677088/

15
Mai
2006

Mobile Phone Users: Another High Health Risk Group

http://www.buergerwelle.de/pdf/jhe_1372_gandhi_g.pdf


Sincerely yours,
G.Gandhi

Dr. G.Gandhi
Reader and Head
Dept. of Human Genetics
Guru Nanak Dev University
Amritsar 143 005
India
Tel: (O):+91-183-2258802-09 Extn.3444
Fax (Univ.): +91-183-2258820
Email: jrgandhi@sancharnet.in

Cytogenic Damage in Mobile Phone Users

Preliminary Data
http://www.buergerwelle.de/pdf/ijhg_05_4_259_265_2005_210_gandhi_g.pdf


Sincerely yours,
G.Gandhi

Dr. G.Gandhi
Reader and Head
Dept. of Human Genetics
Guru Nanak Dev University
Amritsar 143 005
India
Tel: (O):+91-183-2258802-09 Extn.3444
Fax (Univ.): +91-183-2258820
Email: jrgandhi@sancharnet.in

Es wird langsam höchste Zeit aus dem EPA Brief die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen

http://www.buergerwelle.de/pdf/us_emr_network_janet_newton_epa_cem.pdf

Mobilfunk: Jurist rät Bürgern zu Klage

HLV INFO 61/AT

15-05-2006

Prof. Dr. Karl Richter 15-05-06

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die angefügten Zeitungsberichte hier auch an einige externe Gesprächspartner, mit denen ich im Kontakt stehe. Sie können auch über Mailverteiler weiter verbreitet werden.

Dass es in den eigenen Reihen Juristen gibt, die sich sehr zurückhaltend zu den Chancen äußern, will ich nicht verschweigen und eben deshalb die juristischen Fragen demnächst weiter sondieren, auch ganz unabhängig davon die Frage einer Sammelklage in Straßburg weiter verfolgen. Aber zunächst einmal freut mich die deutliche Antwort auf schamlose Verharmlosungen, die unsere Landesregierung kurz zuvor in die Presse gebracht hatte.

Beste Grüße

Karl Richter


Saarbrücker Zeitung, 15.5.06, C2]

Mobilfunk: Jurist rät Bürgern zu Klage

von Sz-Redakteur Gerhard Franz

Saarländische Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkanlagen haben prominente Unterstützung erhalten: Erich Schöndorf, früherer Chef-Ankläger im Fall gegen Holzschutzmittel-Produzenten. Bei einer Veranstaltung in Homburg riet er den Bürgerinitiativen Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Mobilfunk-Betreiber zu erheben.

Homburg. Die Anklage gegen die Betreiber von Mobilfunknetzen, die in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten Masten und Antennen errichten, bekommt starke Unterstützung. Der frühere Chef-Ankläger gegen die Produzenten von Holzschutzmitteln, Erich Schöndorf aus Frankfurt, will den saarländischen Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk bei der Formulierung einer Strafanzeige wegen Körperverletzung behilflich sein.

Schöndorf war nach Homburg eingeladen worden, um über die Parallelen zwischen seinem Holzschutzmittel-Fall in Frankfurt Mitte der 80er bis Mitte der 90er Jahre und der aktuellen Mobilfunk-Problematik zu referieren. Der Titel der Veranstaltung lautete: "Mobilfunk und Holzschutzmittel - eine Katastrophe wiederholt sich".

Schöndorf erklärte: "Der Mobilfunk ist eine Dublette zum Holzschutz." In beiden Fällen seien die "Täter unsichtbar", auch leugne man hier wie da die gesundheitlichen Folgen des Handelns.

Schöndorf schlug seinen Zuhörern im Sitzungssaal des Homburger Rathauses vor, "die strafrechtliche Schiene zu fahren". Mit anderen Worten: Die Mobilfunk-Betroffenen sollten Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Mobilfunk-Betreiber erstatten, wenn sie erfolgreich sein wollten. Denn bei Klagen etwa auf Unterlassung sei es immer möglich, dass man unterliege oder es zu einem Vergleich komme, wobei die Bürgerinitiative selbst Geld in die Hand nehmen müsste. Doch bei einer Klage auf Körperverletzung wegen gesundheitlicher Schädigung sei dieses Risiko komplett ausgeschlossen.

Im Übrigen ging Erich Schöndorf davon aus, dass man eine körperliche Schädigung durch Mobilfunk durchaus nachweisen könne, wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft im Holzschutzmittel-Fall dies damals mit einem "50er Kollektiv" von Familien mit kranken Menschen getan habe. Seinerzeit habe man anhand eines umfangreichen Fragebogens nachgewiesen, dass in diesen Familien "ein bestimmtes Muster von Beschwerden" auf Grund des Gebrauchs von Holzschutzmitteln aufgetreten sei. Immerhin habe man es bei den Holzschutzmitteln im Wesentlichen mit zwei Giften zu tun gehabt, gegen Insekten und gegen Pilze: mit Lindan und Pentachlorphenol.

Für die Verantwortlichen habe es damals "ein Jahr auf Bewährung" gegeben. Das sei insofern ein Erfolg gewesen, als überhaupt eine Strafe gegen die Verantwortlichen ausgesprochen worden sei. Denn damit habe das Gericht die Schädlichkeit der Holzschutzmittel für die Gesundheit anerkannt. Insofern war für Schöndorf die Relativierung des Urteils in der nächsten Instanz nur von nachgeordneter Bedeutung.

Beim Mobilfunk, der "zum gleichen stillen Skandal zu werden droht", seien die Grenzwerte der Strahlung genau so ein Dreh- und Angelpunkt für die Auswirkung auf die Gesundheit wie bei den Holzschutzmitteln, wo man die erlaubte Belastung für den Menschen Schritt für Schritt reduziert habe. Beim Mobilfunk sei für den Grenzwert der menschlichen Belastung eine Institution verantwortlich, die angebe, im Dienst der Weltgesundheitsorganisation WHO zu stehen. In Wahrheit sei dies aber gar nicht der Fall, so Schöndorf, wie aus der einschlägigen Literatur zu ersehen sei.

Zur Person

Bekannt wurde der Frankfurter Jurist Professor Erich Schöndorf vor allem durch den Holzschutzmittel-Prozess. In dem Verfahren ging es bis Mitte der 90er Jahre um die gesundheitlichen Schäden, die PCP- und lindanhaltige Holzschutzmittel auslösen können. Die Verurteilung gegen zwei Ex-Manager der Hersteller-Firma wegen mehrfacher Körperverletzung wurde später wieder aufgehoben. Schöndorf, der heute Umweltrecht in Frankfurt lehrt, war damals noch als Staatsanwalt tätig. Inzwischen ist er ein scharfer Kritiker der Justiz. Seinen Kollegen wirft er vor, es fehle ihnen oft der Mut, bei Chemie-Konzernen geltendes Recht entsprechend anzuwenden. red

Omega zu Prof. Erich Schöndorf siehe auch unter:
http://tinyurl.com/m4tvg
http://tinyurl.com/nm6ro

--------

Leitfaden für den Schriftwechsel von Mobilfunkerkrankten mit den Behörden
http://www.izgmf.de/Kontakte/Meldestellen/Leitfaden/leitfaden.html

The RFID Hacking Underground

http://sf.indymedia.org/news/2006/05/1727888.php
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