Ein Richter stellt die Lex Mobilfunk in Frage
Ein Richter stellt die Lex Mobilfunk in Frage
Justiz: Ein mutiger Artikel zur richtigen Zeit Ein Richter stellt die Rechtssprechung zum Mobilfunk (Lex Mobilfunk) in Frage
NVWZ_02
Immer wieder sind Bürger verzweifelt oder resignieren über eine absurde Rechtssprechung in der Mobilfunkfrage. In der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 3/2009 (NVwZ) erschien der Artikel
„Mobilfunk versus Menschenrechte – Technischer k. o. oder Kompromiss?“, verfasst von Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am Verwaltungsgericht Freiburg. Er kritisiert diese Rechtssprechung.
Der Kernsatz:
„Es wurde eben nicht das Mögliche und Gebotene getan, um schon vorbeugend die Gesundheit zu schützen. Vielmehr wurde ein Maximalkonzept kompromisslos zugelassen.“
B.I. Budzinski sieht den maßlosen Antennenausbau im krassen Gegensatz zum Gebot der Gesundheitsvorsorge.
Was der Artikel in der NVwZ fordert, die Gesundheitsvorsorge und den Stopp des Antennenwildwuchs, wird in der Rechtssprechung in Frankreich und Israel jetzt praktiziert: erste Urteile wurden gefällt, die auf Grund der Klagen der Anwohner dazu führten, dass Masten abgebaut werden müssen. Diese Urteile können Sie auf der Homepage www.diagnose-funk.de einsehen (unter Aktuelles).
Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart-West
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Mobilfunk versus Menschenrechte
Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am Verwaltungsgericht Freiburg, macht mit seinem Artikel deutlich, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage für die derzeit unkontrollierte Strahlenexposition der Bevölkerung nicht vorliegt...
http://www.diagnose-funk.org/recht/menschenrechte/a.html
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Mobilfunk versus Menschenrechte
Aus: HLV-Info 022: Meldungen
http://omega.twoday.net/search?q=Gesundheitsvorsorge
Justiz: Ein mutiger Artikel zur richtigen Zeit Ein Richter stellt die Rechtssprechung zum Mobilfunk (Lex Mobilfunk) in Frage
NVWZ_02
Immer wieder sind Bürger verzweifelt oder resignieren über eine absurde Rechtssprechung in der Mobilfunkfrage. In der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 3/2009 (NVwZ) erschien der Artikel
„Mobilfunk versus Menschenrechte – Technischer k. o. oder Kompromiss?“, verfasst von Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am Verwaltungsgericht Freiburg. Er kritisiert diese Rechtssprechung.
Der Kernsatz:
„Es wurde eben nicht das Mögliche und Gebotene getan, um schon vorbeugend die Gesundheit zu schützen. Vielmehr wurde ein Maximalkonzept kompromisslos zugelassen.“
B.I. Budzinski sieht den maßlosen Antennenausbau im krassen Gegensatz zum Gebot der Gesundheitsvorsorge.
Was der Artikel in der NVwZ fordert, die Gesundheitsvorsorge und den Stopp des Antennenwildwuchs, wird in der Rechtssprechung in Frankreich und Israel jetzt praktiziert: erste Urteile wurden gefällt, die auf Grund der Klagen der Anwohner dazu führten, dass Masten abgebaut werden müssen. Diese Urteile können Sie auf der Homepage www.diagnose-funk.de einsehen (unter Aktuelles).
Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart-West
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Mobilfunk versus Menschenrechte
Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am Verwaltungsgericht Freiburg, macht mit seinem Artikel deutlich, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage für die derzeit unkontrollierte Strahlenexposition der Bevölkerung nicht vorliegt...
http://www.diagnose-funk.org/recht/menschenrechte/a.html
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Mobilfunk versus Menschenrechte
Aus: HLV-Info 022: Meldungen
http://omega.twoday.net/search?q=Gesundheitsvorsorge
Starmail - 25. Mär, 13:44