Bundesrat will Abhören und Überwachung im TKG weiter ausdehnen
www.vatm.de
03.04.2004
VATM befürchtet dramatischen Anstieg der Telefonüberwachung
Köln, 02.04.04 - Der Bundesrat hat dem neuen TKG am Freitag die Zustimmung verweigert, das damit in den nächsten Wochen im Vermittlungsausschuss beraten werden muss. Ein wesentlicher Grund der Länder: Aus ihrer Sicht sind die vom Bundestag beschlossenen Abhör- und Überwachungsmöglichkeiten unzureichend. Der VATM hat die vom Bundesrat geforderte Verschärfung des neuen TKG in einer ersten Stellungnahme nachdrücklich abgelehnt. „Eine derartige Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten, die zudem scheinbar nichts kostet, wird zu einem dramatischen Anstieg der Überwachung der Bürger führen“, prophezeit Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Die Länderinnenminister, allen voran Bayern, versuchen nach Ansicht des VATM ganz offensichtlich, die Chance des neuen TKG zu nutzen, die staatlichen Überwachungsmöglichkeiten auszudehnen. So sollen zum Beispiel Verkehrsdaten aller Telefongespräche, ganz gleich ob Festnetz oder Mobilfunk, für 6 Monate auf Vorrat gespeichert werden, ohne dass hierfür auch nur ein konkreter Verdacht einer Straftat im Einzelfall bestehen müsste.
Dies bedeutet allein für die Speicherung einer solch gigantischen Datenmenge erhebliche Kosten, die die Länder nicht tragen wollen. Zudem müssen die Daten vor unerlaubtem Zugriff gesichert und bei konkreten Anfragen ausgewertet werden, da die Datensammlung alleine – ausgedruckt wären dies Aktenordner aneinandergereiht von Berlin bis nach Palermo – den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Nutzen bringt. Die immense finanzielle Belastung erscheint angesichts der minimalen Erfolgsaussichten und der erheblichen Belastung der Wirtschaft unverantwortbar. Leidtragender wäre am Ende der einzelne Bürger, der sich nicht nur einer verschärften Überwachung gegenübersähe, sondern diese dann auch noch über steigende Telekommunikationskosten bezahlen soll.
Die angesammelten Daten stehen darüber hinaus in keinem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Unternehmen, da sie zu Abrechnungszwecken weitgehend gar nicht benötigt werden. „Die TK-Unternehmen sammeln damit die Daten allein für staatliche Zwecke und werden auf diese Weise zu Hilfsorganen der Sicherheitsbehörden gemacht“, so Jürgen Grützner.
Die ebenfalls vom Bundesrat geforderte Pflicht der Unternehmen, Kundendaten auch bei Prepaid-Karten zu erheben, würde den erfolgreichen Prepaid-Markt gefährden. Ein Großteil des Verkaufs erfolgt hier nämlich über das Internet, Teleshops und den Versandhandel. Müssten die Unternehmen womöglich eine Ausweiskopie ihrer Kunden anfertigen, wären diese Vertriebswege abgeschnitten. Der Leidtragende einer solch komplizierten Registrierungspflicht wäre damit wiederum der Kunde.
Nach den Vorstellungen der Länderinnenminister soll das neue Gesetz es sogar ermöglichen, Betreiber von eigenen Telefonanlagen z.B. in Krankenhäusern, Hotels oder von mittelständischen Unternehmen zur Überwachung mit heranzuziehen und diese mit entsprechenden Millionenkosten zu belasten.
„Die Sicherheitsbehörden und Innenminister machen sich ganz offensichtlich keinerlei Vorstellungen darüber, in welchem Umfang heutzutage Daten über die Kommunikationsnetze transportiert werden, die weit über die damalige Sprachtelefonie hinausgehen“, so Jürgen Grützner. Die Netze und vor allem die Vermittlungsknoten sind gerade so dimensioniert, dass sie diesen Verkehr aufnehmen und weiterleiten können. Eine gleichzeitige Speicherung des gesamten Verkehrs und die übrigen Überwachungsmaßnahmen würden die Wirtschaft bis hin zu Hotels und Krankenhäusern insgesamt in Milliardenhöhe belasten, ohne überhaupt die Gewähr dafür zu bieten, die eigentlich von den Strafverfolgungsbehörden benötigten einzelnen Daten herausfiltern zu können. Nicht einmal in den USA ist die Speicherung von Daten generell für einen solch langen Zeitraum vorgesehen. Werden dort dennoch Überwachungsmaßnahmen angeordnet, bekommen die betroffenen Privatunternehmen die ihnen entstandenen Kosten ersetzt, um den amerikanischen Wirtschaftsstandort gerade nicht mit den Kosten typisch staatlicher Aufgaben zu belasten. Der VATM lehnt daher die vom Bundesrat geforderte Verschärfung des neuen TKG nachdrücklich ab.
http://www.portel.de/news/view_redsys_artikel.asp?id=3396
03.04.2004
VATM befürchtet dramatischen Anstieg der Telefonüberwachung
Köln, 02.04.04 - Der Bundesrat hat dem neuen TKG am Freitag die Zustimmung verweigert, das damit in den nächsten Wochen im Vermittlungsausschuss beraten werden muss. Ein wesentlicher Grund der Länder: Aus ihrer Sicht sind die vom Bundestag beschlossenen Abhör- und Überwachungsmöglichkeiten unzureichend. Der VATM hat die vom Bundesrat geforderte Verschärfung des neuen TKG in einer ersten Stellungnahme nachdrücklich abgelehnt. „Eine derartige Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten, die zudem scheinbar nichts kostet, wird zu einem dramatischen Anstieg der Überwachung der Bürger führen“, prophezeit Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Die Länderinnenminister, allen voran Bayern, versuchen nach Ansicht des VATM ganz offensichtlich, die Chance des neuen TKG zu nutzen, die staatlichen Überwachungsmöglichkeiten auszudehnen. So sollen zum Beispiel Verkehrsdaten aller Telefongespräche, ganz gleich ob Festnetz oder Mobilfunk, für 6 Monate auf Vorrat gespeichert werden, ohne dass hierfür auch nur ein konkreter Verdacht einer Straftat im Einzelfall bestehen müsste.
Dies bedeutet allein für die Speicherung einer solch gigantischen Datenmenge erhebliche Kosten, die die Länder nicht tragen wollen. Zudem müssen die Daten vor unerlaubtem Zugriff gesichert und bei konkreten Anfragen ausgewertet werden, da die Datensammlung alleine – ausgedruckt wären dies Aktenordner aneinandergereiht von Berlin bis nach Palermo – den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Nutzen bringt. Die immense finanzielle Belastung erscheint angesichts der minimalen Erfolgsaussichten und der erheblichen Belastung der Wirtschaft unverantwortbar. Leidtragender wäre am Ende der einzelne Bürger, der sich nicht nur einer verschärften Überwachung gegenübersähe, sondern diese dann auch noch über steigende Telekommunikationskosten bezahlen soll.
Die angesammelten Daten stehen darüber hinaus in keinem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Unternehmen, da sie zu Abrechnungszwecken weitgehend gar nicht benötigt werden. „Die TK-Unternehmen sammeln damit die Daten allein für staatliche Zwecke und werden auf diese Weise zu Hilfsorganen der Sicherheitsbehörden gemacht“, so Jürgen Grützner.
Die ebenfalls vom Bundesrat geforderte Pflicht der Unternehmen, Kundendaten auch bei Prepaid-Karten zu erheben, würde den erfolgreichen Prepaid-Markt gefährden. Ein Großteil des Verkaufs erfolgt hier nämlich über das Internet, Teleshops und den Versandhandel. Müssten die Unternehmen womöglich eine Ausweiskopie ihrer Kunden anfertigen, wären diese Vertriebswege abgeschnitten. Der Leidtragende einer solch komplizierten Registrierungspflicht wäre damit wiederum der Kunde.
Nach den Vorstellungen der Länderinnenminister soll das neue Gesetz es sogar ermöglichen, Betreiber von eigenen Telefonanlagen z.B. in Krankenhäusern, Hotels oder von mittelständischen Unternehmen zur Überwachung mit heranzuziehen und diese mit entsprechenden Millionenkosten zu belasten.
„Die Sicherheitsbehörden und Innenminister machen sich ganz offensichtlich keinerlei Vorstellungen darüber, in welchem Umfang heutzutage Daten über die Kommunikationsnetze transportiert werden, die weit über die damalige Sprachtelefonie hinausgehen“, so Jürgen Grützner. Die Netze und vor allem die Vermittlungsknoten sind gerade so dimensioniert, dass sie diesen Verkehr aufnehmen und weiterleiten können. Eine gleichzeitige Speicherung des gesamten Verkehrs und die übrigen Überwachungsmaßnahmen würden die Wirtschaft bis hin zu Hotels und Krankenhäusern insgesamt in Milliardenhöhe belasten, ohne überhaupt die Gewähr dafür zu bieten, die eigentlich von den Strafverfolgungsbehörden benötigten einzelnen Daten herausfiltern zu können. Nicht einmal in den USA ist die Speicherung von Daten generell für einen solch langen Zeitraum vorgesehen. Werden dort dennoch Überwachungsmaßnahmen angeordnet, bekommen die betroffenen Privatunternehmen die ihnen entstandenen Kosten ersetzt, um den amerikanischen Wirtschaftsstandort gerade nicht mit den Kosten typisch staatlicher Aufgaben zu belasten. Der VATM lehnt daher die vom Bundesrat geforderte Verschärfung des neuen TKG nachdrücklich ab.
http://www.portel.de/news/view_redsys_artikel.asp?id=3396
Starmail - 3. Apr, 19:26