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Jul
2005

Traunstein: Macht Mobilfunk die Menschen krank?

02.07.2005

Aktionsbündnis zum Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" lud zu einem interessanten Abend ein

Traunstein. Die Gefährlichkeit, die von Mobilfunksendeanlagen ausgeht, darf nicht länger geleugnet werden, die Gesundheit der Menschen muss Vorrang haben vor den Interessen der Mobilfunkindustrie: Dies war das Resümee des rund zweistündigen Vortrages, zu dem das überparteiliche Aktionsbündnis im Vorfeld des Volksbegehrens "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" eingeladen hatte.

Es hatte dafür den Zahnarzt und Umweltmediziner Dr. Claus Scheingraber aus München gewinnen können. Andreas Huber, Vorsitzender des ödp-Kreisverbandes Traunstein und Koordinator des Volksbegehrens auf Landkreisebene, zeigte sich über die stattliche Zahl von Besuchern, darunter auch viele aus dem benachbarten Landkreis Berchtesgaden, sehr erfreut.

Dr. Scheingraber erläuterte in seinem äußerst informativen, mit zahlreichen Tabellen und Zahlen unterlegten Vortrag die Wirkung der Strahlung von Mobilfunk-Sendeanlagen und Mobiltelefonen. Als Vorsitzender des "Arbeitskreises Elektro-Biologie" beschäftigt er sich seit 19 Jahren mit den Auswirkungen von nieder- und hochfrequenten Feldern auf die menschliche Gesundheit. Im Gegensatz zur alten analogen Technik der Nachrichtenübertragung (ehemaliges C-Netz) arbeiten laut Scheingraber die Mobilfunkbetreiber jetzt mit der digitalen GSM- beziehungsweise der UMTS-Technik. Das bedeute kürzere Wellenlängen, die jetzt im cm-Bereich lägen, in Verbindung mit einer gepulsten Modulation. Mit anderen Worten, die Informationen würden nicht mehr kontinuierlich gesendet, sondern in einzelnen Paketen übertragen, das heißt die Übertragung werde zerstückelt.

Weil die Informationsdichte ständig steige, werde auch ein immer größeres Frequenzband notwendig. Im Vergleich zu der Zeit nach dem 2.Weltkrieg sei die mittlere Leistungsflussdichte durch technische Strahlungsquellen in Städten und Gemeinden heute bis zu eine millionfach erhöht, dabei sei die Strahlung von UMTS und digitalem Fernsehen noch gar nicht enthalten. Der Arbeitskreis Elektro-Biologie befürchte, dass nach vollständiger Einführung dieser und weiterer gepulster Funktechniken die durchschnittliche Strahlungsbelastung noch einmal um den Faktor 10 bis 100 steigen werde. Dass durch diese geballte Bombardierung des menschlichen Organismus mit Mikrowellen Schädigungen (im übrigen auch bei Tier und Pflanze) auftreten können, sei nicht verwunderlich.

Im wesentlichen gäbe es zwei negative Auswirkungen der Mikrowellen: die thermische und die athermische. Wenn Körpergewebe durch ein hochfrequentes Feld dauerhaft um mehr als ein Grad erwärmt werde, könne es zu Gewebe-, speziell Gehirnschädigungen durch hot spots (heiße Flecken) kommen (thermische Wirkung). Hochfrequente Felder könnten aber auch Effekte an Zellmembranen auslösen, die ihrerseits wieder zu Störungen im Stoffwechsel des Körpers führen können (athermische Wirkung). Warum sollte Mobilfunk-Strahlung auf ein so sensibles System wie den menschlichen Körper keine Wirkung ausüben, wo doch in Krankenhäusern und Flugzeugen die Benutzung von Handys strikt verboten sei?

Ein von der Mobilfunk-Industrie und auch von der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis genommenes Problem sei, dass es tatsächlich Menschen gäbe, die um vieles empfindlicher auf Elektrosmog reagierten als der Großteil der Bevölkerung. Die Ursachen lägen unter anderem in einer genetischen Veranlagung, in einem geschwächten Immunsystem, in einer Stress-Situation oder in der gleichzeitigen Belastung durch andere Umweltgifte, Krankheitsserreger und dergleichen. Diese Menschen litten in einem ganz besonderen Ausmaß unter den Mobilfunkanlagen. Dies äußere sich in Schlafstörungen, Nervosität, Konzentrationsmangel, Kopfschmerzen, hohem Blutdruck und anderen Symptomen. Prinzipiell sei es nicht tolerierbar, dass Menschen einem unfreiwilligen Risiko ausgesetzt würden, dem sie sich nicht entziehen könnten.

Leider würden in Deutschland und anderen europäischen Ländern nur Studien anerkannt, die von der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung - in Wirklichkeit sei dies ein privater Verein, eingetragen im Münchener Vereinsregister) für gut befunden würden. Hinzu komme, dass durch den Mangel an öffentlichen Forschungsgeldern die Durchführung unabhängiger wissenschaftlicher Studien erschwert sei. Dies führe zu einer Selektion mobilfunkkritischer Studien. "Regierung und Mobilfunkbetreiber verneinen strikt eine Auswirkung durch gepulste Mikrowellen auf Mensch und Tier", so der Referent. Nichtsdestotrotz gäbe es inzwischen zahlreiche Untersuchungen, die seine Thesen untermauerten.

In Versuchen mit Ratten konnte Prof. Salford bestätigen, dass nichtthermische Strahlung den Organismus schädigen könne; obwohl keine Verhaltensauffälligkeiten sichtbar gewesen seien, wären die Gehirnstrukturen geschädigt worden. In der Naila-Studie stellte sich heraus, dass bei Personen, die näher als 400 Meter an einer Mobilfunk-Sendeanlage wohnten, die Krebsrate um 300 Prozent höher gewesen sei als bei Personen außerhalb dieses Gebietes. Ferner sei Krebs bei dieser Personengruppe um 8,5 Jahre früher aufgetreten als in der anderen Gruppe. Die Reflex-Studie, an der zwölf Forschergruppen aus sieben EU-Ländern mitarbeiteten, untermauere die These, dass eine hohe Leistung verantwortlich sein könne für die Schädigung der DNA, der Erbsubstanz. Es bestehe die Möglichkeit, dass so veränderte Zellen die Entstehung von Krebs förderten. Die holländische TNO-Studie zeige, dass durch die schon angesprochene große Frequenzbreite mit erhöhten Befindlichkeitsstörungen und langfristig sogar mit Erkrankungen zu rechnen sei.

Zudem hätte sich in einer Schweizer Studie herausgestellt, dass Kinder und alte Menschen erheblich empfindlicher auf hochfrequente Felder reagierten als 20-jährige Personen. Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass die Grenzwerte nur auf gesunde Personen der Altersgruppe 20 bis 30 Jahre ausgerichtet seien.

Frau Dr. Waldmann-Selsam aus Bamberg konnte mit einer privaten Studie aufzeigen, dass die Symptome eindeutig von der Strahlungsstärke der Mobilfunkstationen abhängig seien.

Auf die Frage, wie man sich schützen könne, wenn in sich in unmittelbarer Nähe ein Mobilfunkmast befinde, hatte Dr. Scheingraber eine ernüchternde Antwort: "Entweder ziehen Sie um oder Sie lassen Ihr Haus komplett abschirmen. Aber das kostet Sie ein Vermögen, denn neben dem Material und der Arbeitszeit für die Abschirmung muss der Erfolg durch ständige begleitende Messungen kontrolliert werden." Das in der Öffentlichkeit kursierende Gerücht, dass die Menschen, die direkt unter der Mobilfunkanlage wohnen, der gefährlichen Strahlung entgingen, sei leider ein Märchen, es sei denn, das Dach wäre aus Stahlbeton oder mit Blech eingedeckt.

Genauso wenig sei richtig, wenn jemand glaube, er sei vor der Strahlung geschützt, wenn sich zwischen ihm und der Sendeanlage noch ein weiteres Gebäude befinde oder er auf der der Sendeanlge abgewandten Seite eines Hauses wohne. Denn durch Reflexionen (Brechungen), die durch die umliegende Bebauung, die Beschaffenheit des Hauses usw. entstünden, würde ein Teil des elektromagnetischen Feldes des Senders in das betreffende Haus oder die betreffende Wohnung strahlen.

In diesem Zusammenhang betonte der Referent, wie wichtig es wäre, dass das Volksbegehren "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" erfolgreich sei. Denn nur dann habe die Gemeinde ein Mitspracherecht bei der Aufstellung von Mobilfunksendern und betroffene Nachbarn könnten Einspruch erheben. Bei der momentanen Gesetzeslage sei man auf das wohlwollende Einlenken der Betreiber angewiesen, die aber immer nach ökonomischen Gesichtspunkten handelten.

Mit einem Zitat von Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker am Institut für Biophysik Stockelsdorf, beendete Dr. Scheingraber seinen engagierten, mit dankbarem Beifall aufgenommenen Vortrag: "Es ist nur eine Frage der Zeit und der individuellen Kondition, ob und wann wir dadurch (durch gepulste hochfrequente Felder, Anm.) krank werden. Offenbar bedarf es erst einer mittleren gesundheitlichen Katastrophe, ehe der Staat seine Vorsorgepflicht wahrnimmt und die Risiken auf gesetzlichem Weg minimiert. Bislang haben die Gewinninteressen der Industrie Vorrang."

http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/tt_text.php?id=8372


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