18
Apr
2007

Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung der Erzdiözese Salzburg

Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung der Erzdiözese Salzburg, in denen in Kap. 7 auch das Verbot von Handymasten in Salzburger Kirchtürmen festgeschrieben ist.

Anmerkung M. Meyer: Bei Interesse sende ich den mir vorliegenden Teil der, auch in anderen Umwelt-, aber auch in Globalisierungsfragen, sehr konsequenten und zukunftsweisenden neuen Leitlinien gerne zu!

7. Umwelt als Gesundheitsfaktor

Viele Umweltfaktoren betreffen auch die Gesundheit der Menschen, die an einem bestimmten Ort leben oder arbeiten. Die Sorge um die eigene Gesundheit und um die der Mitmenschen ist eine Folge aus dem Schöpfungsauftrag, mit dem Geschenk der Schöpfung achtsam umzugehen.

Vor allem in zwei Bereichen sind gesundheitsrelevante Umweltbelastungen für die Erzdiözese von Bedeutung: in der Baubiologie, insbesondere auch durch die Einwirkung elektromagnetischer Felder, und im Verkehr.

Die Belastung durch elektromagnetische Wellen wird zunehmend als gesundheitsbeeinträch­tigender Faktor erkannt. In aktuellen Grenzwerten wird jedoch nicht auf Langzeitauswirkungen und besondere Sensibilitätsfaktoren (Alter, Krankheiten, angeborene und erworbene Sensibilität, …) eingegangen. Die katholische Kirche versteht sich als Anwalt der Schwächeren (in diesem Fall vor allem von Kindern, Alten und Kranken) und will sowohl durch Bewusstseinsbildung als auch durch konkrete Entscheidungen in ihren Einflussbereichen zum Schutz dieser Personengruppen eintreten. Für die Erzdiözese heißt das, dass Strahlenbelastungen vermieden bzw. reduziert werden.

Feinstaubausstoß, Lärmbelastung und der unmäßige Energieverbrauch stellen die derzeitige Praxis der individualisierten Mobilität in Frage1.

Baubiologie

Elektromagnetische Felder

Elektrosmog ist, wo immer möglich, zu vermeiden und zu reduzieren.

Auf kirchlichen Liegenschaften wird der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nicht genehmigt. DECT-Schnur­lostelefone und WLAN-Netzwerke sind möglichst zu vermeiden.

Der Gebrauch von Handys im kirchlichen Dienst soll auf das unumgänglich notwendige Maß reduziert werden. Als Standardkommunikationsmittel sind Festnetztelefone und E-Mail zu nutzen.

Zum Schutz der Gesundheit ist in kirchlichen Einrichtungen die Verwendung von Mobil­telefonen durch Kinder und Jugendliche - insbesondere durch Kinder unter 16 Jahren - zu thematisieren.

In kirchlichen Schulen sind, soweit erforderlich, fixe Computerarbeitsplätze mit strahlungsarmen Monitoren (TCO-Standard) und geschirmten Kabeln Notebookklassen vorzuziehen.


Michael Meyer

Netzwerk Zivilcourage
Risiko Mobilfunk Gesundheitsschutz und Menschenrechte
A-5165 Berndorf
Stadl 4
Tel/Fax 0043-6217-8576

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HLV INFO 41/AT

26-04-2007

Kommentar:

Die vorbildliche und nachahmenswerte Position der Erzdiözese Salzburg sollten sich manche kirchlichen "Würdenträger", die für die Existenz von Sendeanlagen in Kirchtürmen und der damit verbundenen Gesundheitsbeschwerden sowie Kirchenaustritten Verantwortung tragen, hinter den Spiegel stecken!

HLV Redaktion

Alfred Tittmann

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Auszug Verordnungsblatt Salzburg
http://www.buergerwelle.de/pdf/erzd_salzburg01.pdf
http://www.buergerwelle.de/pdf/erzd_salzburg141516.pdf


Nachricht von der Stuttgarter Bismarckinitiative gegen den Mobilfunkmasten

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Salzburger Landeskirche verbietet Geschäfte mit den Mobilfunkbetreibern
http://omega.twoday.net/stories/3693887/

Kirche und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/301883/
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